Der Arbeitsvertrag geht doch von min 5AT die Woche aus; anders wäre ein Durchschnitt von 40h legal nicht zu erreichen. Die Freitags-Krankschreibung ist imho somit rechtens, auch wenn es noch so wurmt.

Anders wäre es bei einem 32h Vertrag mit 4 Arbeitstagen bei dem der AN temporär 2 Überstunden/Tag macht. Dann wäre der Freitag ja vertraglich frei.

Viele Grüße, Marco