Der Arbeitsvertrag geht doch von min 5AT die Woche aus; anders wäre ein Durchschnitt von 40h legal nicht zu erreichen. Die Freitags-Krankschreibung ist imho somit rechtens, auch wenn es noch so wurmt.
Anders wäre es bei einem 32h Vertrag mit 4 Arbeitstagen bei dem der AN temporär 2 Überstunden/Tag macht. Dann wäre der Freitag ja vertraglich frei.
Viele Grüße, Marco
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Thema: Rechtsfrage Krankschreibung
Baum-Darstellung
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08.07.2015, 10:51 #11Da, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.
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