Hmm, unrechtmäßig? Wenn er krank ist, ist er krank, und wenn er vorher Überstunden gemacht hat, dann bekommt er sie ausbezahlt (oder Freizeit).
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Thema: Rechtsfrage Krankschreibung
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08.07.2015, 09:27 #1
Rechtsfrage Krankschreibung
Hallo,kann mir hier jemand zum Thema helfen?
Wir sind ein Montage Betrieb, nun ist es so das ein Mitarbeiter von Montag bis Donnerstag arbeitet und seine 40 Stunden voll drin hat. Jetzt wiederholt sich der Fall das er Freitag zum Arzt geht und sich für Freitag krank schreiben lässt,Somit würden 48 Stunden in einer Woche anstehen. Wie läuft das bzw. verhält sich das rechtlich richtig?Er hat ja die 40 Stunden Woche voll von Mo bis Do,gilt der Freitag dann als Krank Tag?Obwohl er ja nicht arbeiten müsste,also er Freitag eigentlich frei hat?
So kann man nämlich unrechtmäßig sein Stundenkonto aufpolieren,meine Meinung!Grüße Sebastian
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08.07.2015, 09:30 #2Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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08.07.2015, 09:34 #3
Wenn er überstunden macht sicher,sehe ich ein,aber wenn man seine 40 Stunden voll hat für die woche und dann zum Arzt geht um Freitag auch noch 8 Stunden zu kassieren,obwohl das ja Freizeit war.
Wenn ich an einem Tag sowieso Frei habe,also nicht arbeiten müsste,wie ist es dann rechtlich wenn ich doch zum Arzt gehe.Das könnte man ja (übertrieben) jede woche machen und hätte so eine schöne Summe an Überstunden.Auch wenn ich wirklich krank bin,es wäre ja ein freier Tag.
EDIT:Nico richtigist,wenn man krank ist ist man krank. Da sagt auch niemand was. Nur wenn ich Mo-Do arbeite,so meine 40 Tsunden laut AV erfüllt habe und am Freitag krank bin,gehe ich zumindest, doch erst Montag zum Arzt wenn es dann nicht besser ist und bin dann halt ab Montag (wo man wieder arbeiten müsste) Krank geschrieben ?!Geändert von Sippel (08.07.2015 um 09:35 Uhr)
Grüße Sebastian
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08.07.2015, 09:35 #4
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08.07.2015, 09:35 #5
Wenn der Tag kein Arbeitstag für ihn ist, dann wird der stundenmässig auch nicht angerechnet.
Wenn es ein Arbeitstag ist, dann wird er angerechnet.
Regelarbeitszeit und Überstunden unterliegen einem Splitting oder geht da alles auf ein Konto? Schöne Sache eigentlich, recht flexibel wenn man seine 40 in 4 Tagen vollmachen kann wenn man will. Aber mit einer Krankschreibung wird es dann etwas seltsam.Geändert von ludicree (08.07.2015 um 09:37 Uhr)
Gruss,
Andi
Das Leben ist viel zu kurz für schlechte Uhren.
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08.07.2015, 09:36 #6
Wie gesgat wir sind ein Montagebetrieb, und es werden in der Regel Mo-Do 40 Stunden,also jeden Tag 10 gearbeitet, um eben den Freitag raus zu haben.Das hat nichts mit Überstunden zu tun.
Grüße Sebastian
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08.07.2015, 09:38 #7
Sebastian, ich verstehe Deinen Ärger, aber die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden wird auf acht Stunden am Tag runtergebrochen. Wenn er jeden Tag zehn Stunden arbeitet, dann sind das zwei Überstunden.
Würdest Du anders reagieren, wenn er vor Freitag 32 Stunden gearbeitet hätte und sich am Freitag krankschreiben ließe?Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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08.07.2015, 09:39 #8
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08.07.2015, 09:41 #9
Dann wär das kein Problem, es ärgert uns nur, weil es immer 1 bestimmter MA ist und es einfach auffällt, das er es immer so macht und so Plus Stunden sammelt.
So steht es im AV:
Der Arbeitnehmer ist tätig als vollbeschäftigter Arbeitnehmer mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 40
Stunden. Die tägliche Arbeits- und Pausenzeiten richten sich nach der betrieblichen ÜbungGrüße Sebastian
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08.07.2015, 09:58 #10
Klar, ist ärgerlich. Scheint ja wohl auch System hinter zu stecken.
Wenn der AN krankgeschrieben ist haste da wohl keine Möglichkeiten ausser den Umstand zu akzeptieren.
Ist ja wohl so als wenn sich ein AN im/während des Urlaub krankschreiben lässt, da hängst du auch UT dran.Grüße Detlef
Cantona: „27 Millionen Steuern hinterzogen – und Hoeneß bezichtigt Costa, gierig zu sein. Das ist, als ob der Camembert zum Brie sagt: ,Du stinkst!‘“
FIRST 7
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08.07.2015, 10:00 #11
Die werktägliche Zeit von acht Stunden darf "eigentlich" nicht überschritten werden - so steht es im Arbeitszeitgesetz.
http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.htmlNa Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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08.07.2015, 10:06 #12
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Wie werden denn die Stundennachweise geschrieben,täglich 8 Std. oder nur 4x10Std. ?
An einem freien Tag der durch Mehrarbeit bewilligt/erworben wird kann man nicht durch eine Krankschreibung weitere +Stunden erwerben.
Auf dem Stundenkonto sollte bei Krankschreibung jeder Tag mit 8 Stunden geführt werden da das die reguläre Arbeitszeit ist.
Bei einer längeren Krankschreibung (mehrere Wochen) stehen ja auch nicht plötzlich 4x10Std. + 8 Std. für die Woche auf dem Stundenkonto.
Die 8 Stunden zusätzlich würde ich dem Kollegen aber ganz schnell streichen.
Wichtig daher auch die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz etc.VG
Udo
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08.07.2015, 10:51 #13
Der Arbeitsvertrag geht doch von min 5AT die Woche aus; anders wäre ein Durchschnitt von 40h legal nicht zu erreichen. Die Freitags-Krankschreibung ist imho somit rechtens, auch wenn es noch so wurmt.
Anders wäre es bei einem 32h Vertrag mit 4 Arbeitstagen bei dem der AN temporär 2 Überstunden/Tag macht. Dann wäre der Freitag ja vertraglich frei.
Viele Grüße, MarcoDa, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.
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08.07.2015, 11:07 #14
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Ein Kumpel von mir macht es genau so. Er arbeitet Montag bis Donnerstag ~40h und hat den Freitag immer frei und baut so Überstunden ab, bzw. lässt dadurch keine entstehen. Wenn er jetzt Freitags regelmäßig einen Krankenschein machen würde, hätte er wohl die längste Zeit da gearbeitet...
Liebe Grüße, Pascal
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08.07.2015, 13:02 #15
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Hallo,
es gilt meiner Meinung nach immer (wenn Vertraglich nichts explizit geregelt ist) wenn eine Wochenarbeitszeit von 40Std. im AV steht. 5AT zu je 8 Stunden.
Wenn er die 40 Std. in 4 Tagen voll hat (gesetzliche Pausen eingehalten) ok.
Er bekommt im Krankheitsfall aber nur die 40 Stunden/Woche und mehr nicht. Für die Krankmeldung von einer Woche braucht er 5 Tage!Geändert von Mr Mille Gauss (08.07.2015 um 13:08 Uhr)
Gruß
Elmar
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08.07.2015, 14:05 #16
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Bevor das Nachahmer findet, würde Ich den AN von Mo-Do a 8 std beschäftigen. Freitags , wenn alle anderen frei haben, ihn antanzen lassen und die Halle fegen lassen u.a diverse andere Aufgaben erledigen lassen. Vorbereitungsarbeiten für Montag für die anderen Kollegen.
Der AN würde keine einzige Überstunde mehr bekommen und ihm sein und mein Verhalten erklären.Geändert von Rolexplo (08.07.2015 um 14:07 Uhr)
gruß Jörg
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08.07.2015, 14:05 #17
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Ich habe gerade eben mit unserer Personalabteilung telefoniert. Falls ich Dich richtig verstehe, habt ihr eine Wochenarbeitszeit von 40 Std. und die Arbeitswoche geht von Montag bis Freitag. INTERN gibt es aber eine Vereinbarung die besagt, wenn die Wochenarbeitszeit von 40 Std. bereits am Do erreicht ist, kann der Freitag frei genommen werden (diese Vereinbahrung sollte auch intern bleiben, andernfalls gilt der Hinweis von Nico bzgl. des Arbeitszeitgesetzes).
Sollte ich das also richtig verstanden haben, so ist die Krankschreibung für den Freitag eine Nullnummer d.h. es werden keine Stunden gutgeschrieben. Die 40 sind ja erreicht worden. Sollte dieser MA jedoch häufig für den Fr krank geschrieben werden und am Do sind erst 32 Stunden erreicht, wird die fehlende Zeit durch den "Gelben Schein" beglichen, also wie bei jedem normalen Arbeitnehmer auch.Gruß,
Andree
Man sollte so gelassen wie ein Stuhl sein. Der muss auch mit jedem A.... klarkommen!
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08.07.2015, 14:07 #18
Andree, so ist es!
Zum Punkt mit der "Nullnummer",sehe ich ja auch so,aber wie Begründe ich das im Erstnfall.....Grüße Sebastian
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08.07.2015, 14:22 #19
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Dem Jungen muss geholfen werden.
Ich würde den mal zum Vertrauensarzt schicken, wenn sich das regelmässig jeden Freitag wiederholt.Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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08.07.2015, 14:32 #20
Michael,
kannste vergessen,hier bekommst bei jedem Arzt ne krank schreibung,auch wenn du nichts hast,selbst erlebt......traurig aber wahr!8Das soll keine verallgemeinerung sein,nur hier in unserer Gegend leider Tatsache)Grüße Sebastian
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