Seite 1 von 4 123 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 63

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Daytona Avatar von Sippel
    Registriert seit
    10.09.2009
    Beiträge
    3.298

    Rechtsfrage Krankschreibung

    Hallo,kann mir hier jemand zum Thema helfen?

    Wir sind ein Montage Betrieb, nun ist es so das ein Mitarbeiter von Montag bis Donnerstag arbeitet und seine 40 Stunden voll drin hat. Jetzt wiederholt sich der Fall das er Freitag zum Arzt geht und sich für Freitag krank schreiben lässt,Somit würden 48 Stunden in einer Woche anstehen. Wie läuft das bzw. verhält sich das rechtlich richtig?Er hat ja die 40 Stunden Woche voll von Mo bis Do,gilt der Freitag dann als Krank Tag?Obwohl er ja nicht arbeiten müsste,also er Freitag eigentlich frei hat?

    So kann man nämlich unrechtmäßig sein Stundenkonto aufpolieren,meine Meinung!
    Grüße Sebastian

  2. #2
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.370
    Hmm, unrechtmäßig? Wenn er krank ist, ist er krank, und wenn er vorher Überstunden gemacht hat, dann bekommt er sie ausbezahlt (oder Freizeit).
    Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025

  3. #3
    Milgauss
    Registriert seit
    15.06.2005
    Ort
    WF, Stadt des Jägermeister
    Beiträge
    278
    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Hmm, unrechtmäßig? Wenn er krank ist, ist er krank, und wenn er vorher Überstunden gemacht hat, dann bekommt er sie ausbezahlt (oder Freizeit).
    Stimmt. Freitag ist ein Arbeitstag. Fehlt er wegen Krankheit, bekommt er dafür trotzdem die 8 Stunden; was er von MO bis DO gemacht hat, ist für die Krankschreibung am FR unerheblich.
    Holger P.

    HALTE DURCH!!

  4. #4
    Daytona Avatar von Sippel
    Registriert seit
    10.09.2009
    Beiträge
    3.298
    Themenstarter
    Wenn er überstunden macht sicher,sehe ich ein,aber wenn man seine 40 Stunden voll hat für die woche und dann zum Arzt geht um Freitag auch noch 8 Stunden zu kassieren,obwohl das ja Freizeit war.

    Wenn ich an einem Tag sowieso Frei habe,also nicht arbeiten müsste,wie ist es dann rechtlich wenn ich doch zum Arzt gehe.Das könnte man ja (übertrieben) jede woche machen und hätte so eine schöne Summe an Überstunden.Auch wenn ich wirklich krank bin,es wäre ja ein freier Tag.

    EDIT:Nico richtigist,wenn man krank ist ist man krank. Da sagt auch niemand was. Nur wenn ich Mo-Do arbeite,so meine 40 Tsunden laut AV erfüllt habe und am Freitag krank bin,gehe ich zumindest, doch erst Montag zum Arzt wenn es dann nicht besser ist und bin dann halt ab Montag (wo man wieder arbeiten müsste) Krank geschrieben ?!
    Geändert von Sippel (08.07.2015 um 09:35 Uhr)
    Grüße Sebastian

  5. #5
    Sea-Dweller Avatar von ludicree
    Registriert seit
    28.07.2012
    Beiträge
    953
    Zitat Zitat von Sippel Beitrag anzeigen
    Wenn ich an einem Tag sowieso Frei habe,also nicht arbeiten müsste,wie ist es dann rechtlich wenn ich doch zum Arzt gehe.Das könnte man ja (übertrieben) jede woche machen und hätte so eine schöne Summe an Überstunden.Auch wenn ich wirklich krank bin,es wäre ja ein freier Tag.
    Wenn der Tag kein Arbeitstag für ihn ist, dann wird der stundenmässig auch nicht angerechnet.

    Wenn es ein Arbeitstag ist, dann wird er angerechnet.

    Regelarbeitszeit und Überstunden unterliegen einem Splitting oder geht da alles auf ein Konto? Schöne Sache eigentlich, recht flexibel wenn man seine 40 in 4 Tagen vollmachen kann wenn man will. Aber mit einer Krankschreibung wird es dann etwas seltsam.
    Geändert von ludicree (08.07.2015 um 09:37 Uhr)
    Gruss,
    Andi

    Das Leben ist viel zu kurz für schlechte Uhren.

  6. #6
    Daytona Avatar von Sippel
    Registriert seit
    10.09.2009
    Beiträge
    3.298
    Themenstarter
    Wie gesgat wir sind ein Montagebetrieb, und es werden in der Regel Mo-Do 40 Stunden,also jeden Tag 10 gearbeitet, um eben den Freitag raus zu haben.Das hat nichts mit Überstunden zu tun.
    Grüße Sebastian

  7. #7
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.370
    Zitat Zitat von Sippel Beitrag anzeigen
    Wie gesgat wir sind ein Montagebetrieb, und es werden in der Regel Mo-Do 40 Stunden,also jeden Tag 10 gearbeitet, um eben den Freitag raus zu haben.Das hat nichts mit Überstunden zu tun.
    Steht das so in den Arbeitsverträgen? Das wäre auch wieder problematisch
    Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025

  8. #8
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.370
    Sebastian, ich verstehe Deinen Ärger, aber die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden wird auf acht Stunden am Tag runtergebrochen. Wenn er jeden Tag zehn Stunden arbeitet, dann sind das zwei Überstunden.

    Würdest Du anders reagieren, wenn er vor Freitag 32 Stunden gearbeitet hätte und sich am Freitag krankschreiben ließe?
    Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025

  9. #9
    Daytona Avatar von Sippel
    Registriert seit
    10.09.2009
    Beiträge
    3.298
    Themenstarter
    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Sebastian, ich verstehe Deinen Ärger, aber die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden wird auf acht Stunden am Tag runtergebrochen. Wenn er jeden Tag zehn Stunden arbeitet, dann sind das zwei Überstunden.

    Würdest Du anders reagieren, wenn er vor Freitag 32 Stunden gearbeitet hätte und sich am Freitag krankschreiben ließe?
    Dann wär das kein Problem, es ärgert uns nur, weil es immer 1 bestimmter MA ist und es einfach auffällt, das er es immer so macht und so Plus Stunden sammelt.

    So steht es im AV:
    Der Arbeitnehmer ist tätig als vollbeschäftigter Arbeitnehmer mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 40
    Stunden. Die tägliche Arbeits- und Pausenzeiten richten sich nach der betrieblichen Übung
    Grüße Sebastian

  10. #10
    Day-Date Avatar von dafredy
    Registriert seit
    22.05.2007
    Ort
    Dahoam
    Beiträge
    3.838
    Zitat Zitat von Sippel Beitrag anzeigen
    So steht es im AV:
    Der Arbeitnehmer ist tätig als vollbeschäftigter Arbeitnehmer mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 40
    Stunden. Die tägliche Arbeits- und Pausenzeiten richten sich nach der betrieblichen Übung
    Ist denn irgendwo die Arbeitswoche definiert? Wenn die Arbeitswoche Montag - Freitag ist, so muss er entweder am Freitag erscheinen oder Überstunden abbauen (genehmigter Gleittag). Ist er an einem genehmigten Gleittag krank, hat er keinen Anspruch auf Stundengutschrift für diesen Tag.
    Wir sind ein 24-Stunden Schichtbetrieb, einige arbeiten Schichten, andere Gleitzeit. Für Gleitzeit gilt Arbeitswoche Mo-Fr und oben genanntes. Für die Schichtler gilt, dass sie die Tage, an denen sie zur Schicht eingetragen sind, im Krankheitsfall auch erstattet bekommen, freie Tage eben nicht. Hat jetzt jemand am Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag Schicht und wird von Montag - Donnerstag krank geschrieben, werden nur Montag und Mittwoch gut geschrieben. Also wenn ihr auch "Schichtdienst" habt, greift wohl eher das. Da ich aber kein Arbeitsrechtler bin, würde ich an deiner Stelle einen solchen befragen, die vielschichtigen Meinungen hier helfen dir wohl nichts

    Übrigens ist der zweite Satz im AV wohl anfechtbar, weil über jeder betrieblichen Übung noch das Arbeitszeitgesetz steht. Aber das nur so nebenher...
    Servus!

    Fred

    Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)

  11. #11
    Daytona Avatar von Matti
    Registriert seit
    15.05.2005
    Beiträge
    2.554
    Zitat Zitat von dafredy Beitrag anzeigen
    Ist denn irgendwo die Arbeitswoche definiert? Wenn die Arbeitswoche Montag - Freitag ist, so muss er entweder am Freitag erscheinen oder Überstunden abbauen (genehmigter Gleittag). Ist er an einem genehmigten Gleittag krank, hat er keinen Anspruch auf Stundengutschrift für diesen Tag.
    Das ist bei uns auch so. Die Erklärung hierfür lautet: Bereits mit der Genehmigung eines beantragten Gleittages durch den AG wird die/der Beschäftigte von der geschuldeten Arbeitspflicht für diesen Tag freigestellt. Der AG hat nach der Genehmigung eintretende Umstände nicht zu verantworten. Das Krankheitsrisiko nach der erteilten Freistellung trägt die/der Beschäftigte.

    Also wäre es doch die Lösung, dass die ganze Truppe jeweils am Donnerstag für Freitag einen Ausgleichstag beantragt. Und ab dann hat er Pech gehabt mit seinen gelben Zetteln. Da machen doch sicher alle mit, wenn es auch den anderen stinkt...
    Viele Grüße
    Matthias


  12. #12
    Day-Date Avatar von dafredy
    Registriert seit
    22.05.2007
    Ort
    Dahoam
    Beiträge
    3.838
    (Serverruckeln, daher doppelt)
    Servus!

    Fred

    Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)

  13. #13
    Freccione Avatar von 1234marc
    Registriert seit
    28.08.2007
    Ort
    Pott
    Beiträge
    4.936
    Klar, ist ärgerlich. Scheint ja wohl auch System hinter zu stecken.
    Wenn der AN krankgeschrieben ist haste da wohl keine Möglichkeiten ausser den Umstand zu akzeptieren.
    Ist ja wohl so als wenn sich ein AN im/während des Urlaub krankschreiben lässt, da hängst du auch UT dran.
    Grüße Detlef
    Cantona: „27 Millionen Steuern hinterzogen – und Hoeneß bezichtigt Costa, gierig zu sein. Das ist, als ob der Camembert zum Brie sagt: ,Du stinkst!‘“
    FIRST 7

  14. #14
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.370
    Die werktägliche Zeit von acht Stunden darf "eigentlich" nicht überschritten werden - so steht es im Arbeitszeitgesetz.

    http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.html
    Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
    Registriert seit
    19.02.2004
    Ort
    Schönste Stadt der Welt
    Beiträge
    38.863
    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Die werktägliche Zeit von acht Stunden darf "eigentlich" nicht überschritten werden - so steht es im Arbeitszeitgesetz.

    http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.html
    So ist es, wenn Du jetzt was dagegen machst, und er das vor dem Gericht erzählt, dass es regelmäßig ist, könnte das problematisch sein. Ganz davon zu schweigen, dass bei einem Unfall Du dann auch mit dran bist.

    Grundsätzlich scheint ihr ja nicht auf einer Wellenlänge zu sein, macht das denn dann Sinn für beide Seiten?

  16. #16
    Steve McQueen
    Registriert seit
    18.02.2004
    Ort
    Ditschiland
    Beiträge
    27.230
    Wie werden denn die Stundennachweise geschrieben,täglich 8 Std. oder nur 4x10Std. ?
    An einem freien Tag der durch Mehrarbeit bewilligt/erworben wird kann man nicht durch eine Krankschreibung weitere +Stunden erwerben.
    Auf dem Stundenkonto sollte bei Krankschreibung jeder Tag mit 8 Stunden geführt werden da das die reguläre Arbeitszeit ist.
    Bei einer längeren Krankschreibung (mehrere Wochen) stehen ja auch nicht plötzlich 4x10Std. + 8 Std. für die Woche auf dem Stundenkonto.
    Die 8 Stunden zusätzlich würde ich dem Kollegen aber ganz schnell streichen.
    Wichtig daher auch die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz etc.
    VG
    Udo

  17. #17
    Daytona Avatar von heradot
    Registriert seit
    22.12.2009
    Ort
    Links der Isar
    Beiträge
    2.770
    Der Arbeitsvertrag geht doch von min 5AT die Woche aus; anders wäre ein Durchschnitt von 40h legal nicht zu erreichen. Die Freitags-Krankschreibung ist imho somit rechtens, auch wenn es noch so wurmt.

    Anders wäre es bei einem 32h Vertrag mit 4 Arbeitstagen bei dem der AN temporär 2 Überstunden/Tag macht. Dann wäre der Freitag ja vertraglich frei.

    Viele Grüße, Marco
    Da, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.

  18. #18
    PREMIUM MEMBER
    Registriert seit
    28.12.2006
    Ort
    Baden
    Beiträge
    949
    Ein Kumpel von mir macht es genau so. Er arbeitet Montag bis Donnerstag ~40h und hat den Freitag immer frei und baut so Überstunden ab, bzw. lässt dadurch keine entstehen. Wenn er jetzt Freitags regelmäßig einen Krankenschein machen würde, hätte er wohl die längste Zeit da gearbeitet...
    Liebe Grüße, Pascal

  19. #19
    Day-Date
    Registriert seit
    25.02.2010
    Beiträge
    4.084
    Hallo,

    es gilt meiner Meinung nach immer (wenn Vertraglich nichts explizit geregelt ist) wenn eine Wochenarbeitszeit von 40Std. im AV steht. 5AT zu je 8 Stunden.
    Wenn er die 40 Std. in 4 Tagen voll hat (gesetzliche Pausen eingehalten) ok.
    Er bekommt im Krankheitsfall aber nur die 40 Stunden/Woche und mehr nicht. Für die Krankmeldung von einer Woche braucht er 5 Tage!
    Geändert von Mr Mille Gauss (08.07.2015 um 13:08 Uhr)
    Gruß
    Elmar

  20. #20
    Bevor das Nachahmer findet, würde Ich den AN von Mo-Do a 8 std beschäftigen. Freitags , wenn alle anderen frei haben, ihn antanzen lassen und die Halle fegen lassen u.a diverse andere Aufgaben erledigen lassen. Vorbereitungsarbeiten für Montag für die anderen Kollegen.
    Der AN würde keine einzige Überstunde mehr bekommen und ihm sein und mein Verhalten erklären.
    Geändert von Rolexplo (08.07.2015 um 14:07 Uhr)
    gruß Jörg

Ähnliche Themen

  1. Urlaub trotz Krankschreibung ?
    Von DS-XELOR im Forum Off Topic
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 29.07.2011, 12:39
  2. Rechtsfrage Mietwagen
    Von Herr Fröhn im Forum Off Topic
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 20.01.2011, 20:57
  3. Rechtsfrage AGB für Internetpräsenz
    Von falkenlust im Forum Off Topic
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 10.12.2009, 13:10
  4. Arbeiten trotz Krankschreibung, was passiert?
    Von Moehf im Forum Off Topic
    Antworten: 16
    Letzter Beitrag: 29.01.2009, 20:08
  5. Rechtsfrage?
    Von Dogma im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 19
    Letzter Beitrag: 02.11.2007, 11:18

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •