Dann wär das kein Problem, es ärgert uns nur, weil es immer 1 bestimmter MA ist und es einfach auffällt, das er es immer so macht und so Plus Stunden sammelt.
So steht es im AV:
Der Arbeitnehmer ist tätig als vollbeschäftigter Arbeitnehmer mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 40
Stunden. Die tägliche Arbeits- und Pausenzeiten richten sich nach der betrieblichen Übung
Ergebnis 1 bis 20 von 63
Thema: Rechtsfrage Krankschreibung
Hybrid-Darstellung
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08.07.2015, 09:41 #1Grüße Sebastian
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08.07.2015, 14:41 #2
Ist denn irgendwo die Arbeitswoche definiert? Wenn die Arbeitswoche Montag - Freitag ist, so muss er entweder am Freitag erscheinen oder Überstunden abbauen (genehmigter Gleittag). Ist er an einem genehmigten Gleittag krank, hat er keinen Anspruch auf Stundengutschrift für diesen Tag.
Wir sind ein 24-Stunden Schichtbetrieb, einige arbeiten Schichten, andere Gleitzeit. Für Gleitzeit gilt Arbeitswoche Mo-Fr und oben genanntes. Für die Schichtler gilt, dass sie die Tage, an denen sie zur Schicht eingetragen sind, im Krankheitsfall auch erstattet bekommen, freie Tage eben nicht. Hat jetzt jemand am Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag Schicht und wird von Montag - Donnerstag krank geschrieben, werden nur Montag und Mittwoch gut geschrieben. Also wenn ihr auch "Schichtdienst" habt, greift wohl eher das. Da ich aber kein Arbeitsrechtler bin, würde ich an deiner Stelle einen solchen befragen, die vielschichtigen Meinungen hier helfen dir wohl nichts
Übrigens ist der zweite Satz im AV wohl anfechtbar, weil über jeder betrieblichen Übung noch das Arbeitszeitgesetz steht. Aber das nur so nebenher...Servus!
Fred
Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)
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09.07.2015, 15:17 #3
Das ist bei uns auch so. Die Erklärung hierfür lautet: Bereits mit der Genehmigung eines beantragten Gleittages durch den AG wird die/der Beschäftigte von der geschuldeten Arbeitspflicht für diesen Tag freigestellt. Der AG hat nach der Genehmigung eintretende Umstände nicht zu verantworten. Das Krankheitsrisiko nach der erteilten Freistellung trägt die/der Beschäftigte.
Also wäre es doch die Lösung, dass die ganze Truppe jeweils am Donnerstag für Freitag einen Ausgleichstag beantragt. Und ab dann hat er Pech gehabt mit seinen gelben Zetteln. Da machen doch sicher alle mit, wenn es auch den anderen stinkt...Viele Grüße
Matthias
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08.07.2015, 14:41 #4
(Serverruckeln, daher doppelt)
Servus!
Fred
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