Du sollst ihn nicht zu einem Arzt deines Vertrauens schicken, sondern zum Vertrauensarzt seiner Krankenkasse. Jede Krankenkasse hat einen medizinischen Dienst mit eigenen Ärzten, die die "Patienten" bei begründetem Verdacht oder bei Unglaubwürdigkeit der Diagnose des behandelnden Arztes solche Untersuchungen machen.
Der Kollege wird dort hinbestellt, erscheint er nicht, gibt es keine Kohle.
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Thema: Rechtsfrage Krankschreibung
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08.07.2015, 14:38 #1Double-Red
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Geändert von mws (08.07.2015 um 14:40 Uhr)
Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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08.07.2015, 14:51 #2
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08.07.2015, 15:14 #3
Sowas gibt es wirklich, wenn man nicht wider Willen zu einem Arzt geht und eine angeordnete Untersuchung macht, wird der Lohn einbehalten?
Wow... ich dachte bisher der Vertrauensarzt der Firma, der dann bei der GL das Arztgeheimnis vergisst, wäre der Tiefpunkt. Aber das ist ja noch würdelosere Haltung.
Mein Tipp: hat schon mal einer ernsthaft mit dem Mitarbeiter geredet? Ich kann mir nicht vorstellen das ein Wink mit dem ganzen Zaun da ungehört bleibt. Im Falle eines renitenten Blaumachers kann man immer noch zu sowas wie oben greifen.Gruss,
Andi
Das Leben ist viel zu kurz für schlechte Uhren.
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