Gilt aber nur für:
„Antragsberechtigt sind im Gesundheits- uns Sozialwesen tätige Organisationen und Unternehmen (gemäß Wirtschaftszweigklassifikation Q) sowie Leasinggeber, die unter anderem an solche Organisationen und Unternehmen verleasen.“

Oder gibt es noch andere Antragsberechtigte?