Also normal ist: Ersatzpflichtiger SA; einreichen; VR prüft und reguliert. Dann braucht auch keiner damit latent zu drohen, dass er kündigt.
Wenn der SA nicht ersatzpflichtig ist, dann redet man mit dem VR und droht nicht mit Kündigung.
Und dann höre ich lieber; wie können Sie mir denn helfen, als, wenn ihr nicht zahlt geh ich zum Anwalt und/oder kündige. Da sind wir wieder bei der alten Geschichte
vom Wald und dem Hineinrufen, gell.
Und bei der heute gern genommenen Vorgehensweise muss man sich schon tief bücken um da auf Augenhöhe zu kommen. Und ganz ehrlich, nur laut schreien und dann öffnen sich die Geldbörsen
und wenn nicht dann stimmt was mit dem Dienstleistungsgedanken nicht, da ist dann meine Meinung, dass da ganz andere Sachen nicht stimmen.
Also, friedlich bleiben und das Gespräch suchen; aber wir schweifen ab vom eigentlichen Thema und da sehe ich im Moment noch kein solch Stresspotential.