Wir sollten bei diesen Fragestellungen mal die reflexartige Beschuldigung der Versicherer beiseite lassen, weil es hier ausschließlich zunächst um formales Recht nach dem BGB handelt. Und wenn ein Schadensersatzprozeß geführt wird, bei dem ein 4 jähriges Kind sonstwas angestellt hat und keine Vernachlässigung der Aufsichtspflich festgestellt wird, dann macht der mögliche Anspruchsteller Nase.
(Punkt) Und so, und nur so aber auch genau so reguliert die Haftpflichtversicherung (ausgenommen, die modernen Einschlüsse; wie schon oben beschrieben). Wenn denn dann irgendjemand meint, dass er aus Moral und Anstand heraus, den Geschädigten entschädigen zu müssen, dann ist das sein Privatvergnügen. Aber er wird dazu von keinem Gericht genötigt oder gezwungen. Warum also soll dann hierzu eine Versichertengemeinschaft herangezogen werden? Aber nochmal moderne Bedingungen sehen hierfür dann schon eine Lösung vor, sind aber natürlich einkalkuliert.