Tritt dann nicht evtl. die eigene Kaskoversicherung ein?
Ich mag gar nicht glauben, dass man wirklich der Gearschte sein soll ?!
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Thema: Klarer Fall oder ..... ?
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24.08.2011, 13:08 #1Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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24.08.2011, 15:06 #2Submariner
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[QUOTE=Butch;3124633]Tritt dann nicht evtl. die eigene Kaskoversicherung ein? [QUOTE]
Wenn dann, doch nur mit großer SB und Rückstufung.
Also da Kinder deutlich über 7 Jahre, also deliktfähig und auch natürlich ein Verschulden vorliegt;
sie hat es ja gemacht. Außerdem, kann man auch trotz der Erklärung, die weiche Seite doch zu bevorzugen, kein Vorsatz unterstellen. Von daher, sollte das auch kein großes Problem sein. Zumal das Auto flammneu ist wird auch keiner Abzüge neu für alt machen. Ergo, locker bleiben und vor allem alle Angaben in der SA nach bestem Wissen und Gewissen, sowie vollständig und der Wahrheit gemäß machen.
Ach ja und wenn Kinder unter 7 Jahren, dann liegt besser eine Verletzung der Aufsichtpfklichten vor, weil wenn nicht; kein Schadensersatz.Geändert von MitteninHamburg (24.08.2011 um 15:09 Uhr)
Gruß aus Hamburg
Jens
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