Kurze Frage an diejenigen, die Bafa Prämie schon beantragt haben.
Da steht ja als Voraussetzung drin:
Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller erstzugelassen
sein.
Kann man jetzt in verschiedenen Varianten lesen:
1.) Man darf erst nach Ablauf dieser Frist den Antrag stellen und dann erfolgt die Auszahlung auch zeitnah.
2.) Antrag kann man jederzeit nach Zulassung stellen, Auszahlung aber erst nach Ablauf der 6 Monate.
3.) Antrag nach Zulassung jederzeit, Auszahlung zeitnah, "Selbstverpflichtung" der 6 Monate Haltefrist (oder Alternativ nachträgliche Prüfung durch Bafa).

Was ist denn korrekt?

Bei manchen Förderanträgen ist es ja so, wenn man sie einmal (falsch) gestellt hat, diese negativ beschieden sind, dann gibts keine 2. Chance.