Zitat Zitat von California Beitrag anzeigen
Verfügt man über einen älteren Vertrag, wo die Stahluhren noch als Haushaltsgegenstände anerkannt waren, bleibt diese Regelung aber doch weiterhin bestehen, oder?
Bei meiner HR Versicherung gelten weiterhin die alten Bedingungen, nach der Stahluhren ohne Wertgrenze zum HR zählen. Die habe ich mir auch schriftlich von der Versicherung bestätigen lassen. Prüfen solltest du, ob du irgendwann zB mal eine Tarifanpassung gemacht wurde und Dir die „neuen“ Bedingungen untergejubelt wurden. Auf der Jahresanpassung müssten die Bedingungen jeweils aktuell vermerkt sein.

Es gibt nach der Auskunft meiner Versicherung auch keine Zwangsumstellung auf die neuen Tarife.