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Es liegt in meiner Verantwortung als Versicherter die Versicherungsgesellschaft über signifikante Wertänderung einer versicherten Uhr zu informieren - resp. die Versicherungssumme und SOMIT die Versicherungsprämie anzupassen. Falls ich dies nicht tue, ist die Uhr nicht marktgerecht versichert - und somit in einem Schadenfall mein Problem/mein Verlust.
Hier vermischen sich für mich Uhren-Passion und Wunschvorstellungen insbesondere beim Begriff: "Wiederbeschaffungswert", welcher in Relation zum von Mandanten explizit deklarierten Versicherungswert (oder besser: unabhängige Schätzungsexpertise durch einen Sachverständigen) versichert wird.
Da es sich Versicherungen, meiner beruflichen Erfahrung nach, IMMER recht einfach machen in dieser Beziehung, bedarf es manchmal einfach eines Urteils, dass auch ein Versicherer erkennt, dass er nicht im rechtsfreien Raum agiert.