Hatte vor kurzem einen interessanten Talk mit einem Geschäftsfreund an der Hotelbar: er hatte offenbar seine DD mit nicht original Rolex Teilen aufgemotzt und bei der Revi wollte Rolex alles wieder in den Originalzustand setzen, bzw. bestand darauf vor Auslieferung. Leider habe ich von der Uhr kein pic machen können, sie glitzerte in allen Facetten, meiner Frau hätte es wohl gefallen.
In diesem Zusammenhang hat ihm ein Member eines anderen Forums ein Gerichtsurteil gegen Rolex aus dem Jahre 1998 zugeleitet, das ich euch gerne mal zur Kenntnis hier einstellen will, wobei ich nicht weiss, ob es hierzu neuere Urteile gibt, ich bin auch kein Jurist. Sicher wissen die Experten hier im Forum mehr dazu zu sagen.
Aber interessant ist das Urteil allemal. Stellt euch vor, ihr bringt euer Auto, das ihr mit besonderen Felgen getunt habt, in die Mercedes-Vertrags-Werkstatt und lasst dort eine Inspektion machen. Hinterher stell ihr fest, dass wieder die (billigeren) Mercedes-Felgen drauf sind. Wäre das denn o.k.? Auch wenn der Vergleich hinken mag, eine solche Assoziation drängt sich einem schon auf.
Ach ja, er hat seine Uhr wieder so bekommen von Rolex, wie er sie hingeschickt hat.
Und hier nun das Urteil:
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Baum-Darstellung
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15.10.2006, 18:35 #1
Urteil gegen Rolex (1998): was Mercedes und Rolex nicht dürfen
Gruss, Udo aus Berlin
# Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nichts #
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