Zitat Zitat von rainer07 Beitrag anzeigen
Das mit den Uhren als Haushaltsgegenständen war einmal. In den neueren Versicherungsbedingungen für die Hausratsversicherung (VHB 2019) sind "Schmucksachen (dazu zählen auch Armband- und Taschenuhren mit einem Versicherungswert ... von 2.500 € pro Stück)" nur noch begrenzt versichert, je nach Vertrag 20 oder 40% der gesamten Versicherungssumme. Die Versicherungen haben ganz offensichtlich die Wertsteigerungen bei Uhren, unabhängig vom Material, schmerzhaft zu spüren bekommen und deshalb ihre Bedingungen angepasst.
Verfügt man über einen älteren Vertrag, wo die Stahluhren noch als Haushaltsgegenstände anerkannt waren, bleibt diese Regelung aber doch weiterhin bestehen, oder?

Deine Schilderung betrifft nur neue Verträge - richtig?