Es ging mir nicht darum, ob steuerpflichtig oder nicht, sondern um meine vermeintlich unrichtigen Aussage oben, dass eine Gewinnabsicht ein Indiz für gewerbliches Handeln ist. Wollte aber auch keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen.

Lustig finde aber tatsächlich auch den Hinweis aus dem Link in #301:

„Für andere Gegenstände, zum Beispiel eine Rolex, gilt nur eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Besitzen Sie also Ihre Rolex länger als 12 Monate, können Sie die Uhr mit Gewinn verkaufen, ohne dass Steuern dafür fällig sind. Besitzen Sie die Rolex beim Verkauf weniger als ein Jahr, ist Ihr Verkaufsgewinn steuerpflichtig.“

Wenn das so richtig ist, hätte der zitierte Anbieter oben auf jeden Fall Spaß mit dem Finanzamt