Zitat Zitat von Norman Kade Beitrag anzeigen
Dieser Hinweis ist mal ganz gut hier. Die Grenze zwischen Privatverkauf und Gewerblicher Handel ist fließend. Ein Indiz für gewerblich ist u. a. auch die Gewinnabsicht neben Mengen und Summen.
Das ist nicht richtig...§ 2 Abs. 1 UStG sagt da was anderes...