Zitat Zitat von AndreasL Beitrag anzeigen
Solange der VK den Gewinn versteuert.
Dieser Hinweis ist mal ganz gut hier. Die Grenze zwischen Privatverkauf und Gewerblicher Handel ist fließend. Ein Indiz für gewerblich ist u. a. auch die Gewinnabsicht neben Mengen und Summen. Ich gehe mal davon aus, dass das Finanzamt dem Anbieter nette Fragen stellen würde, wenn dieses davon Kenntnis bekommt.