Zitat Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
Das ist nicht richtig...§ 2 Abs. 1 UStG sagt da was anderes...
Yupp, du hast recht. Mit der Gewinnabsicht war Blödsinn... Geht auch aus den Hinweisen in der Bucht und aus Urteilen klar hervor:

1. BGH Urteil vom 29.03.2006 – VIII ZR 173/05

Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus. Auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es nicht an.

Da war ich über das Ziel hinaus geschossen