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Thema: Der BMW-Thread
Hybrid-Darstellung
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10.09.2019, 15:57 #1ehemaliges mitgliedGast
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10.09.2019, 16:11 #2
Zitat:
Erlaubt sind elektronische Parkscheiben, die eine Typengenehmigung vom Kraftfahrt-Bundesamt haben. Der Gesetzgeber hat bestimmte elektronische Parkscheiben bereits im Jahr 2005 erlaubt. Folgende Merkmale müssen zutreffen, damit man nicht illegal parkt:
- nach dem Ausschalten des Motors darf die Parkscheibe ihre Einstellung nicht mehr ändern
- auf der Vorderseite muss das P (weiß auf blau) aufgedruckt sein (Verkehrszeichen 314)
- das Display muss mindestens 2cm hoch sein
- die Uhrzeit muss im 24-Stunden Format dargestellt werden (z.B.: 21:15)
- sie muss von außen gut ablesbar sein
- eine Typengenehmigung muss erteilt sein
Erlaubte elektronische Parkscheiben mit Typengenehmigung sind z.B. die Needit Park Lite für rund 21 € oder die GoPark von TFA Dostmann für knapp 30 €.
Siehe u.a. hier.
Meine Park Lite besitzt die Zulassung vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter Verweis auf Verordnung Nr. 219, Ausgestaltung von elektronischen Parkscheiben (LA22/7332.5/2007968) und die Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt (ECE-Genehmigung Nr. 10 R - 047203).
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