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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Yacht-Master Avatar von Compact
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    Zitat Zitat von |MvH| Beitrag anzeigen
    So unangenehm das für dich jetzt auch sein mag, ich bin froh dass das so gehandhabt wird.
    Tatsächlich möchte ich nämlich keine gebrauchte Ware zum Normalpreis kaufen müssen, die wer anderer schon getestet hat. Und genau das würde passieren, wenn zwischen Neuware und Gebrauchtware nicht unterschieden werden würde...
    Das sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe. Die Rücknahme ist das eine und der Wiederverkauf das andere.
    Wer sagt, dass der VK sich nicht die 20% einsackt und den Füller trotzdem als Neuware weiterverkauft?

    Grundsätzlich halte ich deinen Gedanken für richtig.
    Jedoch verkauft der VK nur Online, man kann die Geräte bei ihm also nicht testen. Er spart Miete etc. da finde ich sollte ein wenig Kulanz (zum Testen des Füllers) schon drin sein.
    tbd.

  2. #2
    Sea-Dweller
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    Zitat Zitat von Compact Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich halte ich deinen Gedanken für richtig.
    Jedoch verkauft der VK nur Online, man kann die Geräte bei ihm also nicht testen. Er spart Miete etc. da finde ich sollte ein wenig Kulanz (zum Testen des Füllers) schon drin sein.
    Das ist keine Kulanz, das steht im Gesetz:
    https://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

    Absatz 7:

    7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
    1. der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und

    Lese ich so, dass man die Beschaffenheit und Eigeneschaften testen darf. Notwendig ist meiner Meinung nach auch das einfüllen der Tinte. Ein Händler sollte seine Marge schon so kalkulieren, dass etwaige Rücksendungen inbegriffen sind. Sonst soll er einen stationären Laden aufmachen.
    Grüße:
    Klaus

  3. #3
    Yacht-Master Avatar von Compact
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    Zitat Zitat von noksie Beitrag anzeigen
    Das ist keine Kulanz, das steht im Gesetz:
    https://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

    Absatz 7:

    7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
    1. der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und

    Lese ich so, dass man die Beschaffenheit und Eigeneschaften testen darf. Notwendig ist meiner Meinung nach auch das einfüllen der Tinte. Ein Händler sollte seine Marge schon so kalkulieren, dass etwaige Rücksendungen inbegriffen sind. Sonst soll er einen stationären Laden aufmachen.
    Klaus, absolut perfekter Kommentar !
    tbd.

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