Seite 50 von 71 ErsteErste ... 304048495051526070 ... LetzteLetzte
Ergebnis 981 bis 1.000 von 1452

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Mil-Sub Avatar von newharry
    Registriert seit
    15.04.2004
    Ort
    Wien
    Beiträge
    12.041
    Zitat Zitat von |MvH| Beitrag anzeigen
    Ist die Zigarre noch angenehm zu halten?
    Das hängt wohl sehr von der persönlichen Handgröße und Gewohnheiten ab. Für mich ist die 145er Größe perfekt, leider gibt es beispielsweise keinen Rollerball in dieser Größe ...
    Harald

    "All the world's a stage,
    And all the men and women merely players."

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Vespapapa
    Registriert seit
    21.01.2008
    Ort
    Hibb de Bach
    Beiträge
    2.913
    Nein, ab und an wird hier auch Pelikan favorisiert
    VG

    Ralf

    ..und nicht vergessen: "Das Leben ist zu kurz für nur EINE Rolex"

  3. #3
    Daytona Avatar von Matti
    Registriert seit
    15.05.2005
    Beiträge
    2.554
    Hi zusammen,

    habe mir einen Montplanc-Füller bei einem hier schon genannten Online-Händler bestellt. Leider war mir das vorgesehene Griffstück viel zu kurz, das habe ich gleich nach Einlegen einer Patrone und den ersten Strichen bemerkt. Also alles wieder sorgfältig eingepackt, Fingerspuren mit weichem Tuch abgewischt und zurück zum Händler.

    Nach der Rücksendung meint dieser nun, dass ja Tinte im Füller gewesen sei und er ihn nur zu einem Abschlag von zwanzig Prozent zurück nimmt. Da er die Stifte für 20% unter Listenpreis anbietet und so eine Gewinnmarge unter 10% habe, würde ihm nun ein Schaden entstehen. Der Stift sei ja nun gebraucht und er kann ihn nicht mehr als Neuware verkaufen. Da ich dafür ja ein gewisses Verständnis habe, habe ich im 10% Abzug vorgeschlagen, worauf er sich aber nicht einlassen will. Unter Vorbehalt habe ich jetzt zugestimmt, damit zumindest der Großteil der Summe wieder zurück kommt. Darauf hat er wiederum eingeräumt, dass er die 20% Abzug nur Im Falle einer gütlichen Einigung anbietet, ansonsten im Falle des Rechtsweges einen ca. 35% Abzug verlangen würde.

    Ich bin irgendwie überrascht, wie das Ganze verläuft, hab sowas noch nicht erlebt. Die 20% betragen übrigens 90 €, der Füller hätte 450 € gekostet. Was meint ihr als Montblanc-Profis hier, ist das okay oder zieht er mich über den Tisch?
    Viele Grüße
    Matthias


  4. #4
    Freccione Avatar von lachender
    Registriert seit
    30.06.2009
    Beiträge
    5.564
    Du hast einen Füller durch Fernabsatzgesetz erworben und willst ihn immerhalb der gesetzlichen Frist zurücksenden (Porto zahlt VK) und für das kurze "Probeschreiben, Test" verlangt der VK nun 20% Abschlag von seinem VK-Preis?

    Was wäre denn sonst Deiner Meinung nach "über den Tisch ziehen"?

    Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn man vom durchschnittlichen Menschen ausgeht, denek ich das dieses nicht Rechtens ist. Der VK kann ja lauwarmes Wasser durchlaufen lassen dann sind auch keine Tintenreste mehr vorhanden.

    Welcher Richter hier einen Abschlag von 35% akzepiert kann höchstens mit dem VK unter einer Decke stecken.
    gruß lachender

  5. #5
    GMT-Master
    Registriert seit
    27.12.2010
    Beiträge
    692
    So unangenehm das für dich jetzt auch sein mag, ich bin froh dass das so gehandhabt wird.
    Tatsächlich möchte ich nämlich keine gebrauchte Ware zum Normalpreis kaufen müssen, die wer anderer schon getestet hat. Und genau das würde passieren, wenn zwischen Neuware und Gebrauchtware nicht unterschieden werden würde.
    Hättest du keine Tintenpatrone rein gegeben, den Stift nur in die Hand genommen und gesehen, dass der nicht passt, dann sollte der volle Kaufpreis rückerstattet werden.
    Nach normalem Gebrauch, auch bei nur kurzer Verwendung, finde ich den Abschlag okay und aus Sicht des Händlers auch nachvollziehbar.

  6. #6
    Yacht-Master Avatar von Compact
    Registriert seit
    07.11.2015
    Beiträge
    1.676
    Zitat Zitat von |MvH| Beitrag anzeigen
    So unangenehm das für dich jetzt auch sein mag, ich bin froh dass das so gehandhabt wird.
    Tatsächlich möchte ich nämlich keine gebrauchte Ware zum Normalpreis kaufen müssen, die wer anderer schon getestet hat. Und genau das würde passieren, wenn zwischen Neuware und Gebrauchtware nicht unterschieden werden würde...
    Das sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe. Die Rücknahme ist das eine und der Wiederverkauf das andere.
    Wer sagt, dass der VK sich nicht die 20% einsackt und den Füller trotzdem als Neuware weiterverkauft?

    Grundsätzlich halte ich deinen Gedanken für richtig.
    Jedoch verkauft der VK nur Online, man kann die Geräte bei ihm also nicht testen. Er spart Miete etc. da finde ich sollte ein wenig Kulanz (zum Testen des Füllers) schon drin sein.
    tbd.

  7. #7
    Sea-Dweller
    Registriert seit
    01.05.2007
    Ort
    Trier
    Beiträge
    880
    Zitat Zitat von Compact Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich halte ich deinen Gedanken für richtig.
    Jedoch verkauft der VK nur Online, man kann die Geräte bei ihm also nicht testen. Er spart Miete etc. da finde ich sollte ein wenig Kulanz (zum Testen des Füllers) schon drin sein.
    Das ist keine Kulanz, das steht im Gesetz:
    https://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

    Absatz 7:

    7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
    1. der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und

    Lese ich so, dass man die Beschaffenheit und Eigeneschaften testen darf. Notwendig ist meiner Meinung nach auch das einfüllen der Tinte. Ein Händler sollte seine Marge schon so kalkulieren, dass etwaige Rücksendungen inbegriffen sind. Sonst soll er einen stationären Laden aufmachen.
    Grüße:
    Klaus

  8. #8
    Yacht-Master Avatar von Compact
    Registriert seit
    07.11.2015
    Beiträge
    1.676
    Zitat Zitat von noksie Beitrag anzeigen
    Das ist keine Kulanz, das steht im Gesetz:
    https://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

    Absatz 7:

    7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
    1. der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und

    Lese ich so, dass man die Beschaffenheit und Eigeneschaften testen darf. Notwendig ist meiner Meinung nach auch das einfüllen der Tinte. Ein Händler sollte seine Marge schon so kalkulieren, dass etwaige Rücksendungen inbegriffen sind. Sonst soll er einen stationären Laden aufmachen.
    Klaus, absolut perfekter Kommentar !
    tbd.

  9. #9
    GMT-Master
    Registriert seit
    27.12.2010
    Beiträge
    692
    Zitat Zitat von Compact Beitrag anzeigen
    Das sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe. Die Rücknahme ist das eine und der Wiederverkauf das andere.
    Wer sagt, dass der VK sich nicht die 20% einsackt und den Füller trotzdem als Neuware weiterverkauft?

    Grundsätzlich halte ich deinen Gedanken für richtig.
    Jedoch verkauft der VK nur Online, man kann die Geräte bei ihm also nicht testen. Er spart Miete etc. da finde ich sollte ein wenig Kulanz (zum Testen des Füllers) schon drin sein.
    Schau, natürlich kann man nicht ausschließen, dass jemand Gebrauchtware als Neuware verkauft. Nur: das wäre ein Betrug. Und ich gehe nun einfach nicht davon aus, dass ein Händler, der so nachvollziehbar konsequent zwischen "gebraucht" und "nicht gebraucht" unterscheidet, ********ische Handlungen setzt. Ich glaube an dir Redlichkeit des Händlers.

  10. #10
    Daytona Avatar von Matti
    Registriert seit
    15.05.2005
    Beiträge
    2.554
    Also die Rechtslage scheint eindeutig und der Händler verhält sich nicht entsprechend. So sehe ich das auch. Wahrscheinlich verfolge ich die Sache aber nicht weiter, ist den Aufwand doch nicht wert. Evtl. rechnet der Händler ja genau damit. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ich der erste Käufer bin, der jemals was zurückgeschickt hat...

    Würde ich mit Füllern handeln, würde ich meine AGB entsprechend bestücken und in die Pakete einen riesigen Hinweiszettel mit einpacken, der vor der Benutzung von Tinte warnt und die Folgen im Rückgabefall aufzeigt.

    Vielleicht frage ich mal bei Montblanc nach, wie man dort mit "funktionsgeprüften" Rücksendungen umgeht.

    Alles in allem würde ich aber nur jedem von einem Online-Kauf bei Füllfederhaltern abraten - insbesondere bei dem süddeutschen Händler, an den ich geraten bin. Es sei denn man weiß genau, was man kauft...
    Geändert von Matti (20.01.2017 um 10:28 Uhr)
    Viele Grüße
    Matthias


  11. #11
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Hast du eine Rechtschutzversicherung? Frage mal dort nach... Oder frage mal bei Verbraucherschutz oder wie das ganze heisst.. Warte mal ab was passiert und erkundige dich bevor du die 20% annimmst

    wie heisst der Süddeutsche Händler denn? Wollte vor einigen Tagen dort ein Pelikan kaufen welchen ich sonst nirgends bekomme,, Sicher ist sicher,. Nicht dass ich an ihn auch noch gerate

  12. #12
    Daytona Avatar von Matti
    Registriert seit
    15.05.2005
    Beiträge
    2.554
    RSV hab ich, aber IMHO 100 € SB... Aber ich könnte nochmal nachschauen

    Der Händler hat nur Montblanc, sonst nichts...
    Viele Grüße
    Matthias


  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
    Registriert seit
    19.02.2004
    Ort
    Schönste Stadt der Welt
    Beiträge
    39.277
    Die Rechtslage ist eindeutig. Man darf das testen was man im Geschäft auch hätte machen können. Selbst in der MB-Boutique werden sie Dir keine Tinte in einen neuen Füller tun. Und die Länge hätte man auch ohne Tinte ermitteln können. Daher finde ich das - auch wenn es doof ist - richtig. Das hält auch viele davon ab, mal auf Verdacht zu bestellen, weil der Händler ja der doofe ist.

  14. #14
    Freccione Avatar von Milou
    Registriert seit
    11.11.2012
    Beiträge
    4.910
    ...also ich durfte in meiner Papeterie probeschreiben. sogar die Zigarre.
    Wenn mir aber was nicht lieb, Weg damit! ist mein Prinzip.
    vintage Datejusts & diverse Spare Parts im SC (Bänder, Inlays etc.)

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
    Registriert seit
    19.02.2004
    Ort
    Schönste Stadt der Welt
    Beiträge
    39.277
    Aber mit dem Füller der dafür da ist und nicht mit neuen

  16. #16
    Freccione Avatar von lachender
    Registriert seit
    30.06.2009
    Beiträge
    5.564
    in der MB Boutique hat man zusätzlich die Möglichkeit ide einzelnen Federbreiten auszuprobieren, das ist auch m.E. das A und O beim Füllfederhalterkauf.

    und trotzdem ist es nicht rechtens solch einen Abschlag für einen Test einzufordern, das muss man als Onilinehänder versuchen anders aufzuziehen.
    gruß lachender

  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
    Registriert seit
    19.02.2004
    Ort
    Schönste Stadt der Welt
    Beiträge
    39.277
    Billiger kaufen online aber dann mehr Service einfordern als im Geschäft - kann ich nicht nachvollziehen.

  18. #18
    Freccione Avatar von Milou
    Registriert seit
    11.11.2012
    Beiträge
    4.910
    Zitat Zitat von elmar2001 Beitrag anzeigen
    Billiger kaufen online aber dann mehr Service einfordern als im Geschäft - kann ich nicht nachvollziehen.
    Da stimme ich zu !

    Vor Jahr u. Tag hat mir so ein Hifi-Fuzzi auch mal bei irgendeinem iPod Radio, das mir nicht gefiel nen schmerzhaften Abzug zugemutet, weil ich meinen iPod angedockt hatte.
    Hat mich zwar leicht gewurmt, aber ich wollte mir keine Auseinandersetzung aufzwingen lassen und habe es vorgezogen drüber zustehen.
    Wenn man auf jede Provokation anspringt wie ein HB-Männchen ist man doch auch schon manipuliert.
    Mach im Strassenverkehr genauso...
    Wenn mir aber was nicht lieb, Weg damit! ist mein Prinzip.
    vintage Datejusts & diverse Spare Parts im SC (Bänder, Inlays etc.)

  19. #19
    Daytona Avatar von Matti
    Registriert seit
    15.05.2005
    Beiträge
    2.554
    Einfordern würde ich einen Hinweis im Voraus, wie es laufen soll. Im Nachhinein komische Regelungen zu präsentieren, finde ich merkwürdig.
    Viele Grüße
    Matthias


  20. #20
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
    Registriert seit
    19.02.2004
    Ort
    Schönste Stadt der Welt
    Beiträge
    39.277
    Die Frage ist ja, wer von Euch würde gerne einen vorbefüllten Füller kaufen zum Neupreis? Stellt Euch doch mal die Frage selber.

    Ob man ein Andocken eines Gerätes erkennen kann ist sicherlich zweifelhaft aber beim Füller hätte ich zumindest gerne einen neuen unbenutzten wenn ich den vollen Preis zahle.

Ähnliche Themen

  1. DER Montblanc Thread
    Von love_my_EXII im Forum Kleidung & Accessoires
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 13.05.2011, 18:29
  2. Montblanc
    Von Kaerbu im Forum Off Topic
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 04.01.2009, 17:24
  3. Der Nautik-Thread-Auspack-Thread (nur wenig Bilder)
    Von siebensieben im Forum Off Topic
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 29.07.2008, 13:40

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •