Habe den Einwand der nicht durchgeführten WD-Prüfung nochmals überdacht, also:

In den Booklets meiner 5-stelligen Referenzen ( Gebrauchsanweisungen und "Ihre Oyster") ist zu dem Punkt "regelmäßige Prüfung der Wasserdichtigkeit" nichts gesagt (ob das bei den 6-stelligen anders ist weiß ich nicht, glaube es aber nicht). Man findet nur einen Hinweis darauf, dass nach einem Einsatz im Salzwasser die Uhr mit Süßwasser abgewaschen werden sollte, sonst nix!
Niergends also ein Hinweis auf regelmäßige Prüfung der Wasserdichtigkeit, dafür die schon mehrfach hier genannte "Garantie der Dichtigkeit bis 100 bzw 300 Meter Tiefe".

Wenn man nun den Prüfungsmaßstab des Landgerichts Frankfurt/M heranzieht lautet die sich anschließende Frage:
Ist es für "Otto Normalverbraucher" auch ohne ausdrücklichen Hinweis klar, dass man bei ner Armbanduhr jährlich die Wasserdichtigkeit prüfen lassen muß?
Die Antwort liegt auf der Hand:
Wer nicht grade so drauf ist, wie wir hier im Forum, weiß das nicht und macht sich auch keine Gedanken um dieses Thema!

Ergo: im Streitfall würde Rolex der Einwand der fehlenden Wasserdichtigkeits-Prüfung wahrscheinlich nix nützen!

Letztlich aber "graue Theorie" weil mögliche Ansprüche des TS -4 Jahre nach Kauf- ziemlich eindeutig verjährt sind.

Ihm geht es -auf der anderen Seite-ja "nur" um Kulanz" und die sollte Rolex , wie ich finde, gewähren!