Bezüglich der Überprüfung der Wasserdichtigkeit hab ich mir nochmal Gedanken gemacht.

Ein Überprüfen, egal wie regelmässig, bringt keine Sicherheit für die Zukunft, denn das macht die Dichtungen ja nicht haltbarer, sondern bewahrt einen nur davor eine bereits undichte Uhr mit ins Wasser zu nehmen.

Sicherer würde es nur durch einen regelmässigen Tausch der Dichtungen alle 24 Monate (Dauer der Sachmängelhaftung). Die neuen Dichtungen und die Arbeitsleistungen unterliegen dann ja wieder der gesetzlichen Sachmängelhaftung. In Fällen wie diesem, könnte ein Gutachter evt. festellen, was der Schadensgrund war. Eine falsch eingebaute Dichtung z.B.

Aber auch dann kann man sich wieder trefflich streiten, ob der Uhrmacher fehlerhaft gearbeitet hat, oder ob der Kunde die Uhr vielleicht selber für ein Werkfoto geöffnet und wieder verschlossen hat und die Dichtung dabei beschädigt hat.

Wie auch immer, Wasserschäden sind die Pest, weil man sie nicht wirklich verhindern kann. Ich drück dem TS die Daumen, dass er den Schaden nicht alleine tragen muss.