Nimm 'nen eigenen Gutachter zu Schadenermittlung. Die Kosten für den Anwalt kannst Du Dir erst einmal schenken. Können der Vordermann oder Dritte bezeugen, dass Du aufgeschoben wurdest?
Erst wenn sich die Gegenseite bzw. die gegnerische Versicherung querstellt, ist der Gang zum Anwalt nötig.
Vielleicht noch als Hinweis. Wenn Du den Schäden fachgerecht in einer Werkstatt reparieren lassen willst, mit wenig Scherereien, dann tritt die Schadensregulierung an die Werkstatt ab. Die regeln dann die Formalitäten.
Willst Du den Schaden nicht oder nur notdürftig reparieren, lass Dir den Kostenvoranschlag auszahlen. Du bekommst dann aber immer nur den Nettobetrag.
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Hybrid-Darstellung
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23.02.2014, 09:43 #1ehemaliges mitgliedGast
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23.02.2014, 11:10 #2
Mit der Regulierungsvariante siehst du schon mal die Kostenpauschale und die Nutzungsentschädigung (bzw bei dem Alter des Fahrzeugs Vorhaltekosten) nicht. Und wer prüft, ob die sicher kommenenden Abzüge "neu für alt" korrekt sind?
Die Anwaltskosten hat übrigens der Verursacher zu tragen...Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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