Nimm 'nen eigenen Gutachter zu Schadenermittlung. Die Kosten für den Anwalt kannst Du Dir erst einmal schenken. Können der Vordermann oder Dritte bezeugen, dass Du aufgeschoben wurdest?
Erst wenn sich die Gegenseite bzw. die gegnerische Versicherung querstellt, ist der Gang zum Anwalt nötig.
Vielleicht noch als Hinweis. Wenn Du den Schäden fachgerecht in einer Werkstatt reparieren lassen willst, mit wenig Scherereien, dann tritt die Schadensregulierung an die Werkstatt ab. Die regeln dann die Formalitäten.
Willst Du den Schaden nicht oder nur notdürftig reparieren, lass Dir den Kostenvoranschlag auszahlen. Du bekommst dann aber immer nur den Nettobetrag.
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23.02.2014, 09:43 #12ehemaliges mitgliedGast
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