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  1. #1
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Schwierige Frage ob mit Anwalt oder ohne Anwalt. Ich persönlich tendiere in
    solchen Fällen dazu, einen Anwalt einzuschalten, wenn ich zu 100% keine
    Schuld habe. Mit Anwalt bin ich dann auf der sicheren Seite.
    Es geht auch anders. Vorige Woche bin ich mit meinem kleinen Corsa auf
    einen wunderschönen fast neuen MB Kombi drauf gefahren. Fahrerin des MB
    vollkommen unkompliziert und bittet mich, nur kurz zu unterschreiben, dass
    ich aufgefahren bin. Da ich mit absoluter Sicherheit schuld war habe ich das
    natürlich gemacht und sofort meine Versicherung benachrichtigt. Innerhalb
    von einer 1/2 Stunde war alles geregelt inkl. Schadennummer.

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  2. #2
    Daytona Avatar von markus247
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    Zitat Zitat von uhrenmaho Beitrag anzeigen
    Vorige Woche bin ich mit meinem kleinen Corsa auf
    einen wunderschönen fast neuen MB Kombi drauf gefahren. Fahrerin des MB
    vollkommen unkompliziert und bittet mich, nur kurz zu unterschreiben, dass
    ich aufgefahren bin.
    Manfred, das ist ehrenhaft. Aber leider auch unvorsichtig. Die meisten Versicherungen haben in ihren Bedingungen enthalten, dass der Versicherungsnehmer keine Schuldeingeständnisse unterzeichnen darf. Macht er es doch, kann er sich gegenüber seiner Versicherung ersatzpflichtig machen. Eine blöde Regelung, aber dennoch beachtenswert.
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  3. #3
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Zitat Zitat von markus247 Beitrag anzeigen
    Manfred, das ist ehrenhaft. Aber leider auch unvorsichtig. Die meisten Versicherungen haben in ihren Bedingungen enthalten, dass der Versicherungsnehmer keine Schuldeingeständnisse unterzeichnen darf. Macht er es doch, kann er sich gegenüber seiner Versicherung ersatzpflichtig machen. Eine blöde Regelung, aber dennoch beachtenswert.
    Markus, noch weiß die Versicherung nichts von dem kleinen Zettel.

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

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