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  1. #14
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Wenn der Verursacher klar ist, wofür dann den Anwalt und die damit verbundenen Kosten? Den kann ich im Streitfall noch immer nehmen. Leider scheint es in der Gesellschaft nicht mehr möglich zu sein, Dinge zuerst außergerichtlich zu klären.
    Ich frage mich auch, ob immer das Maximum herausgeholt werden muss. Wenn ich hinterher genauso gestellt bin wie vor dem Unfall, dann kann ich unter gewissen Umständen, z.B. anstehende (Flug)reise, auf die Nutzungsentschädigung verzichten.
    Benötige ich einen Leihwagen, dann nehme ich ggf. einen Vorführwagen des Händlers und lasse ihn durch das reparierende Unternehmen abrechnen.
    Geändert von ehemaliges mitglied (23.02.2014 um 11:31 Uhr)

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