Es gibt zwei Varianten:

1. Das Sparbuch wird auf den Namen des Mieters angelegt und das Guthaben an den Vermieter verpfändet.

2. Der Vermieter legt das Kautionskonto als Treuhandkonto auf seinen Namen an.

In beiden Fällen ist der Zugriff im Schadensfall imho unkomplizierter als bei einer Bankbürgschaft.