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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    just "Menschenkenntnis"!

    Klar guckt man den Leuten nur vor dem Kopf, aber bei 90 Wohnungen habe ich die letzten 15 Jahre bis auf ein Mal immer "glück" gehabt!

    Da lasse ich lieber ne Wohnung leer stehen bevor ich irgendeinen mieter habe. Die Leute müssen auch ins Haus passen.

    Dazu habe ich die Kündigung in den ersten drei Jahren im Mietvertrag ausgeschlossen..... alleine das hilft schon enorm!
    Lieben Gruß René

  2. #2
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    Keine Ahnung, ob du das in D so durchziehen kannst, ich halt mich da in der Schweiz ganz an die Profis - sowie drei Monatsmieten auf einem Sperrkonto!

    http://www.livit.ch/fileadmin/files/...äume_NL_ZH.pdf

  3. #3
    Hi,

    was heisst da Pauschalurteil - Lehrer

    G.

  4. #4
    Double-Red Avatar von sausapia
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    yep, Du hast Recht,
    sie kosteten mich Zeit, Geld und Nerven. Ich habe zwei Aktenordner gefüllt mit den teilweise grotesken Themen, z.B.
    - Mieter (wie gesagt LEHRER in Rente) fordern mit einem Anwaltsschreiben über drei Seiten, um 6:00 Uhr morgens waschen zu dürfen
    - Mietminderung, weil die neuen Fenster kleiner als die alten seien (wer macht so was???)
    - Mietminderung und Änderung der Betriebskostenabrechnung, weil nach Dämmung der Außenfassade die Wohnfläche verringert wurde (0,15qm, weil ja auch der Balkon gedämmt wurde)
    Ich hatte noch nicht mal eine Modernisierungsmiterhöhung vollzogen, obwohl die Gesamtkosten für das 3FH bei > 150k lagen. Ich könnte das noch lange weiterführen, aber ich merjke, wie ich "emotional labil" werde....

    Rheinische Grüße, Frank

  5. #5
    Deepsea Avatar von FloMUC
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    Ich kann nur raten möbliert zu vermieten, falls die Wohnung in einer Großstadt ist. Mieter ist dann in der Regel eine grosse AG, die Miete kommt immer pünktlich, und das Klientel ist sehr angenehm. Mein Favorit: Japanische Manager. Sehr freundlich, ordentlich und immer höflich. Inzwischen beherrsche ich auch die korrekte Verbeugung.

  6. #6
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Rentner sind auch nicht meine Wunschklientel. Den ganzen Tag zu hause, viel Zeit, um "Mängel" zu beklagen, absehbares Ende des Mietverhältnisses.
    Beste Grüße, Tobias

    Die Banken kratzen an den Wolken

  7. #7
    Milgauss
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    Rentner sind auch nicht meine Wunschkandidaten weil es eine Maisonettewohnung ist da fällt irgendwann das Treppensteigen schwer auch wenn sie jetzt fit sind, wollte schon min. Miete 3 Jahre fest machen.

    Idee ist nicht schlecht mit Möbliert vermieten aber eine Familie wäre mir lieber damit ich die nâchsten Jahre Ruhe habe und bei 128qm da müsste ich einiges an Möbeln kaufen. Hab gestern trotzdem mal eine Koreanische Maklerin mit eingeschaltet die Wohnungen an Manager vermietet die hier im Taunus bei Samsung und Kia tätig sind.
    gruss mikel

  8. #8
    ehemaliges mitglied 24812
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    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Rentner sind auch nicht meine Wunschklientel. Den ganzen Tag zu hause, viel Zeit, um "Mängel" zu beklagen, absehbares Ende des Mietverhältnisses.
    Kann ich jetzt nicht nachvollziehen. "Meine Rentner" sind angenehme Mieter, zahlen pünktlich ihre Miete und die Mietdauer übertrifft die der jüngeren und berufstätigen Mieter bei weitem.
    Bei den jüngeren Mietern ändern sich die privaten und beruflichen Situationen und schon steht oftmals ein Umzug an.

  9. #9
    Freccione Avatar von RBLU
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    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Rentner sind auch nicht meine Wunschklientel. Den ganzen Tag zu hause, viel Zeit, um "Mängel" zu beklagen, absehbares Ende des Mietverhältnisses.
    Es sind Lehrer! Rentner sind an sich ok.

    Wir haben mit Lehrern immer die schlimmsten Erfahrungen gemacht, speziell mit Berufschullehrern

    Gruss,
    Bernhard

  10. #10
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von Der Novize Beitrag anzeigen
    ...- Mietbürgschaft...
    Wird oft gemacht, ist auch legitim. Allerdings dann nicht mehr, wenn die Bürgschaft zusätzlich zur normalen Kaution verlangt wird, und beides in der Summe über drei die gesetzliche Höchstgrenze von drei Monatsmieten hinausgeht.
    Wenn sich ein Mieter trotzdem darauf einlässt, kann er diese jederzeit zurückfordern, soweit Höchstgrenze überschritten wurde.

    Zitat Zitat von Der Novize Beitrag anzeigen
    ...- bzw. Zweitperson in den Mietvertrag aufnehmen ...., da nehme ich die Eltern mit in den MV, da auf Dauer solventer....
    Auch das halte ich für äußerst wachsweich, weil es nichts Anderes ist als der Versuch, die gesetzliche Höchstgrenze der Mietsicherheit zu umgehen, indem man versucht die Eltern mitzuverpflichten.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  11. #11
    Milgauss
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Wird oft gemacht, ist auch legitim. Allerdings dann nicht mehr, wenn die Bürgschaft zusätzlich zur normalen Kaution verlangt wird, und beides in der Summe über drei die gesetzliche Höchstgrenze von drei Monatsmieten hinausgeht.
    Wenn sich ein Mieter trotzdem darauf einlässt, kann er diese jederzeit zurückfordern, soweit Höchstgrenze überschritten wurde.


    Auch das halte ich für äußerst wachsweich, weil es nichts Anderes ist als der Versuch, die gesetzliche Höchstgrenze der Mietsicherheit zu umgehen, indem man versucht die Eltern mitzuverpflichten.
    Bankbürgschaft wäre mir am liebsten, ok derjenige muss jährlich Zinsen zahlen aber man hat auch den Vorteil das man sein Geld zur Verfügung hat oder man legt es mit Festzins an.
    Der letzte wo da war hat das nicht kapiert wollte keine Bankbürgschaft machen und wollte unbedingt die Kaution cash zahlen.
    gruss mikel

  12. #12
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Die Diskussion ist doch obsolet. Ich kenne genug ältere Leute, die absolute Traummieter sind.

    Honks gibts in jeder Alters- und Berufsgruppe.


    Zitat Zitat von mikel Beitrag anzeigen
    Bankbürgschaft wäre mir am liebsten, ok derjenige muss jährlich Zinsen zahlen aber man hat auch den Vorteil das man sein Geld zur Verfügung hat oder man legt es mit Festzins an. ...
    Mir wäre Barkaution lieber. Da hab ich im Zweifel schneller Zugriff drauf.



    Ich kann mich nur wiederholen: Profi (nicht Profy ) einschalten.

    Der weiß genau was er prüfen und worauf er bei Mietinteressenten achten muss. Das fängt bei der Mieterauswahl mit Bonitätsprüfung und Mietsicherheit an, und geht über den Mietvertragsabschluss bis zur Wohnungsübergabe mit korrektem Übergabeprotokoll.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  13. #13
    Milgauss
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen

    Mir wäre Barkaution lieber. Da hab ich im Zweifel schneller Zugriff drauf.
    Bin mir da nicht so sicher, wenn mal was ist muss man schon kämpfen bis man das Geld hat.
    Kann sein das ich mich irre aber die Profis und die Anwälte müssten das genauer wissen.


    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Ich kann mich nur wiederholen: Profi (nicht Profy ) einschalten.

    Der weiß genau was er prüfen und worauf er bei Mietinteressenten achten muss. Das fängt bei der Mieterauswahl mit Bonitätsprüfung und Mietsicherheit an, und geht über den Mietvertragsabschluss bis zur Wohnungsübergabe mit korrektem Übergabeprotokoll.
    Hab wirklich Pech gehabt mit meinen Maklern, wollte eigenen Mietvertag von meiner Kanzlei und Bankbürgschaft da haben die schon mit der Nase gerümpft und dann wollten die die Miete mindern weniger Miete verlangen als die Frau die schon 8Jahre drin gewohnt hatte mit ihrem alten Mietvertag.
    gruss mikel

  14. #14
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Echte Profis gibt es zugegebenermaßen nicht wie Sand am Meer.

    Zitat Zitat von mikel Beitrag anzeigen
    Bin mir da nicht so sicher, wenn mal was ist muss man schon kämpfen bis man das Geld hat. ...
    Worum willst du da kämpfen müssen, wenn dir der Mieter die Kaution in bar übergibt?
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  15. #15
    680g pures Fleisch! Avatar von GG2801
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    Paddy hat zu dem Thema eigentlich schon alles geschrieben:


    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Ich kann mich nur wiederholen: Profi (nicht Profy ) einschalten.

    Der weiß genau was er prüfen und worauf er bei Mietinteressenten achten muss. Das fängt bei der Mieterauswahl mit Bonitätsprüfung und Mietsicherheit an, und geht über den Mietvertragsabschluss bis zur Wohnungsübergabe mit korrektem Übergabeprotokoll.
    Gerald

    Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.

  16. #16
    PREMIUM MEMBER
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen


    Auch das halte ich für äußerst wachsweich, weil es nichts Anderes ist als der Versuch, die gesetzliche Höchstgrenze der Mietsicherheit zu umgehen, indem man versucht die Eltern mitzuverpflichten.
    Das gilt gem. meinem letzten besuchten Mietrecht-Seminar auch schon als Übersicherung und ist nicht zulässig.

    Wir nehmen gerne Bankbürgschaften als Kaution - im Zweifel kommt man auch hier sehr schnell an das Geld und der Verwaltungsaufwand ist geringer. Und der größte Vorteil ist, dass ein Mieter keine Bürgschaft von der Bank bekommt, wenn er zu abgebrannt ist. Somit hat man eine zusätzliche Sicherheit.

    Ansonsten hilft nur, sich einen Gehaltsnachweis zeigen zu lassen, den Auszug aus dem Arbeitsvertrag mit der Beschäftigungsdauer und eine Auskunftei zu befragen. Mehr kann man nicht tun. Eine 100 % Garantie gibt es nicht.
    Ciao, Petra

    www.pb-foto.net

  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von pegasos
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    Hallo
    nach eigenen Erfahrungen, ich werfe ich jetzt immer einen Blick in das Auto mit dem die Mietbewerber kommen, sieht es da drin aus wie eine Müllkippe sieht die Wohnung auch nicht viel besser aus! Hätte ich das mal immer so gemacht.....
    Oh schon so spät...
    Gruß
    Bernd

  18. #18
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Es gibt zwei Varianten:

    1. Das Sparbuch wird auf den Namen des Mieters angelegt und das Guthaben an den Vermieter verpfändet.

    2. Der Vermieter legt das Kautionskonto als Treuhandkonto auf seinen Namen an.

    In beiden Fällen ist der Zugriff im Schadensfall imho unkomplizierter als bei einer Bankbürgschaft.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  19. #19
    Milgauss
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Es gibt zwei Varianten:

    1. Das Sparbuch wird auf den Namen des Mieters angelegt und das Guthaben an den Vermieter verpfändet.

    2. Der Vermieter legt das Kautionskonto als Treuhandkonto auf seinen Namen an.

    In beiden Fällen ist der Zugriff im Schadensfall imho unkomplizierter als bei einer Bankbürgschaft.
    Aha...wieder was gelernt,danke.
    gruss mikel

  20. #20
    PREMIUM MEMBER Avatar von Pappie
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    Ah, hier bin ich genau richtig!

    Ich versuche gerade das erste mal eine Wohnng zu vermieten.

    Irgendwie stellt man sich das vorher einfacher vor.

    Und es kommen immer mehr fragen.

    Was ist mit Hartz IV Empfängern? Eher ja, eher nein?

    Die letzten Bewerber haben 2 Katzen. Eher ja, eher nein?

    Habe 2 Monatsmieten als Kaution gedacht. Soll ich lieber auf drei erhöhen (Wohnung ist nie renoviert, Bad ist neu)?

    Sonstige Tipps (Makler will ich erst einmal rauslassen)?

    Danke und viele Grüße an beste Forum!
    Benjamin

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