Ja. Der Wiederbeschaffungswert. Wenn die Uhr allerdings gebraucht von mir gekauft wurde, dann ist der Wiederbeschaffungswert nicht gleich dem derzeitigen Neupreis.Original von AndreasL
Danke für das Update; interessanter Ansatz mit der Defiinition von Schmucksachen.
Warum ist es wichtig, ob die Uhren neu waren? Wird nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt?
Wenn die Uhr flammneu war, dann wird der aktuelle Neupreis gezahlt.
Bzgl. Schmucksache etc. habe ich auch hier noch ein Gerichtsurteil liegen, wo eine verschwundene Cartier vom Gericht ebenso als Gebrauchsgegenstand bezeichnet wurde und nicht als Schmuck und die Vers. musste zahlen.
Aber wie gesagt, diese Diskussion kam hier erst gar nicht auf......
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Thema: Definition "Schmucksache"
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03.11.2008, 16:21 #11Explorer
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