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  1. #61
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Original von AndreasL
    Danke für das Update; interessanter Ansatz mit der Defiinition von Schmucksachen.

    Warum ist es wichtig, ob die Uhren neu waren? Wird nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt?
    Da kann ich auch nicht ganz folgen.

    Mein Hausrat inkl. Uhren ist zum Neuwert versichert. Dies bedeutet für mich, wenn man meine gebrauchten Uhren klaut bekomme ich den Neuwert der Uhren ersetzt. Alles andere wäre unsinnig.

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  2. #62
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    Original von badi
    dort wird dann entschieden, wie es weiter geht.
    Ziemlich einseitig. Weshalb entscheidest nicht Du, wie's weiter geht?
    Es liegt doch ein Vetrag zwischen zwei Parteien zugrunde... Eigentlich müsstet Ihr gemeinsam entscheiden.

    Oder steht im Versicherungsvertrag, dass die Versicherung zahlt, was und wann sie will?

    So müsste mal die Frage geklärt werden, wie hoch Deine Forderung ist, und ab wann die Versicherung wieviel Verzugszins schuldet...

  3. #63
    Sea-Dweller
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    Original von uhrenmaho
    Original von AndreasL
    Danke für das Update; interessanter Ansatz mit der Defiinition von Schmucksachen.

    Warum ist es wichtig, ob die Uhren neu waren? Wird nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt?
    Da kann ich auch nicht ganz folgen.

    Mein Hausrat inkl. Uhren ist zum Neuwert versichert. Dies bedeutet für mich, wenn man meine gebrauchten Uhren klaut bekomme ich den Neuwert der Uhren ersetzt. Alles andere wäre unsinnig.

    LG Manfred
    Also wäre das mit der Schmucksache schonmal geklärt :-)
    Ob de Uhren neu oder gebraucht sind, spielt keine Rolle.
    Wie Manfred es richtig bemerkt, sind die Sachen zum Neuwert bzw Wiederbeschaffungswert versichert.
    Gruß aus dem Pott



  4. #64
    Submariner Avatar von D-Small
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    Siehsse Badi,

    ganze Aufregung praktisch umsonst :-)!

    Abba, das hatten Pitter un ich ja schon gesagt, Stahluhren sind Hausrat, auch wenn sie von Rlx zusammengebastelt wurden, auch wenn das einigen Herren hier nicht passen wollte :-)!!

    Und wie Peter sagt: Neuwert ist Neuwert, alles Pillepalle was der Herr da von sich gegeben hat, aber er befindet sich damit ja in guter Gesellschaft!

    Knall un wech, der
    Willy,
    der nie nich was behaupten würde, was er nicht wirklich weiss, schon gar nicht schriftlich :-)!!
    Erfahrungen macht man immer erst dann, wenn man sie kurz vorher gebraucht hätte!

  5. #65
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    Ja, waren alle neu gekauft. Mein Händler versucht, mir was zusammen zu stellen.

  6. #66
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Original von immo123
    Original von uhrenmaho
    Original von AndreasL
    Danke für das Update; interessanter Ansatz mit der Defiinition von Schmucksachen.

    Warum ist es wichtig, ob die Uhren neu waren? Wird nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt?
    Da kann ich auch nicht ganz folgen.

    Mein Hausrat inkl. Uhren ist zum Neuwert versichert. Dies bedeutet für mich, wenn man meine gebrauchten Uhren klaut bekomme ich den Neuwert der Uhren ersetzt. Alles andere wäre unsinnig.

    LG Manfred
    Also wäre das mit der Schmucksache schonmal geklärt :-)
    Ob de Uhren neu oder gebraucht sind, spielt keine Rolle.
    Wie Manfred es richtig bemerkt, sind die Sachen zum Neuwert bzw Wiederbeschaffungswert versichert.
    Hallo Peter,

    Vorsicht, zwischen Neuwert und Wiederbeschaffungswert besteht ein großer Unterschied.

    Ich habe gerade 20 Minuten mit der Gothaer in Köln telefoniert. Meine Uhren sind definitiv zum Neuwert versichert. Dies bedeutet, wenn z.B. meine GMT II aus 2007 für 3.400 Euro geklaut wird, bekomme ich von meiner Versicherung eine ganze neue für Neupreis (4.500 Euro?) und nicht eine für 3.400 Euro.

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  7. #67
    Original von uhrenmaho
    Original von AndreasL
    Danke für das Update; interessanter Ansatz mit der Defiinition von Schmucksachen.

    Warum ist es wichtig, ob die Uhren neu waren? Wird nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt?
    Da kann ich auch nicht ganz folgen.

    Mein Hausrat inkl. Uhren ist zum Neuwert versichert. Dies bedeutet für mich, wenn man meine gebrauchten Uhren klaut bekomme ich den Neuwert der Uhren ersetzt. Alles andere wäre unsinnig.

    LG Manfred
    Das ist bei mir auch so (WGV) und die Uhren sind Schmucksachen oder Wertgegenstände, hab dafür die Versicherungssumme angepasst und der Versicherung Bilder geschickt.
    Aber interessant zu hören, dass es hier doch Unstimmigkeiten gibt und natürlich umso ärgerlicher, dass Du bestohlen wurdest...
    Viele Grüße, Manuel

  8. #68
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    Original von Moehf
    Original von uhrenmaho
    Original von AndreasL
    Danke für das Update; interessanter Ansatz mit der Defiinition von Schmucksachen.

    Warum ist es wichtig, ob die Uhren neu waren? Wird nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt?
    Da kann ich auch nicht ganz folgen.

    Mein Hausrat inkl. Uhren ist zum Neuwert versichert. Dies bedeutet für mich, wenn man meine gebrauchten Uhren klaut bekomme ich den Neuwert der Uhren ersetzt. Alles andere wäre unsinnig.

    LG Manfred
    Das ist bei mir auch so (WGV) und die Uhren sind Schmucksachen oder Wertgegenstände, hab dafür die Versicherungssumme angepasst und der Versicherung Bilder geschickt.
    Aber interessant zu hören, dass es hier doch Unstimmigkeiten gibt und natürlich umso ärgerlicher, dass Du bestohlen wurdest...
    Steht denn in Bedingungen Deiner Police drinne, dass Uhren Schmucksachen oder Wertgegenstände sind? In meinen Bedingungen taucht das Wort "Uhr" kein einziges Mal auf. Daher sind hier Uhren keine Schmucksachen und keine Wertgegenstände sondern "normaler" Hausrat.

  9. #69
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    Original von badi
    ...
    Allerdings sagt er mir, ich müsse den Nachweis erbringen, dass es tatsächlich neue Uhren waren und keine gebrauchten (leider hatte ich ja nicht mehr alle Rechnungen), und das es echte waren und keine Fakes (was anhand von Fotos der Uhren / Zertis) lt. seiner Aussage u.U. nicht ausreichend sein kann).
    ...
    Wie soll man das denn ausserhalb von Fotos und ggf. Zertifikaten bzw. Fotos von Zertifikaten beweisen?
    Eine Rechnung, die leichter zu fälschen ist, als ein Zertifikat, kann ja auf gleichem Weg leicht angezweifelt werden.
    Und für zwei Drittel meiner Uhren hab ich nicht mal ne Rechnung auf meinen Namen, weil Gebrauchtkauf von Privat...

  10. #70
    Sea-Dweller
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    Original von uhrenmaho
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    Warum ist es wichtig, ob die Uhren neu waren? Wird nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt?
    Da kann ich auch nicht ganz folgen.

    Mein Hausrat inkl. Uhren ist zum Neuwert versichert. Dies bedeutet für mich, wenn man meine gebrauchten Uhren klaut bekomme ich den Neuwert der Uhren ersetzt. Alles andere wäre unsinnig.

    LG Manfred
    Also wäre das mit der Schmucksache schonmal geklärt :-)
    Ob de Uhren neu oder gebraucht sind, spielt keine Rolle.
    Wie Manfred es richtig bemerkt, sind die Sachen zum Neuwert bzw Wiederbeschaffungswert versichert.
    Hallo Peter,

    Vorsicht, zwischen Neuwert und Wiederbeschaffungswert besteht ein großer Unterschied.

    Ich habe gerade 20 Minuten mit der Gothaer in Köln telefoniert. Meine Uhren sind definitiv zum Neuwert versichert. Dies bedeutet, wenn z.B. meine GMT II aus 2007 für 3.400 Euro geklaut wird, bekomme ich von meiner Versicherung eine ganze neue für Neupreis (4.500 Euro?) und nicht eine für 3.400 Euro.

    LG Manfred
    Das ist ja genau das was ich meine. Wenn der Gegenstand mitlerweile teurer geworden ist, bekommst du den höheren Wert. Bei techn. Geräten kann es natürlich andersherum laufen :-)
    Es kann auch sein das es die Uhr garnicht mehr gibt. Dann wird der derzeitige Marktwert ermittelt.
    Gruß aus dem Pott



  11. #71
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    Was übrigens an der Tagesordnung von Versicherern ist:
    Sie winken mit Bezahlung eines an sich reduzierten Betrages -- ohne Prozess -- gegen Verzicht auf weitere Forderungen.

    Und der Anbieter hat kein Geld dabei, und darf gar nicht entscheiden geschweige denn, eine Zahlung auslösen. In solchen Fällen bei der Verzichtserklärung immer dazuschreiben: "Gilt nur bei Eintreffen des Geldes bis zum ... auf meinem Konto ..." Da hat schon mancheiner eine Überraschung erlebt. Da reduziert die Versicherung ein zweites Mal. Den Kunden hat sie ja schon mal in der Tasche mit der ersten Reduktion. So lohnt sich ein Prozess nicht um die Differenz.

    In der Schweiz ist leider das Versicherungsgewerbe noch unseriöser als die Banken.

  12. #72
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    Original von Charles.
    Was übrigens an der Tagesordnung von Versicherern ist:
    Sie winken mit Bezahlung eines an sich reduzierten Betrages -- ohne Prozess -- gegen Verzicht auf weitere Forderungen.

    Und der Anbieter hat kein Geld dabei, und darf gar nicht entscheiden geschweige denn, eine Zahlung auslösen. In solchen Fällen bei der Verzichtserklärung immer dazuschreiben: "Gilt nur bei Eintreffen des Geldes bis zum ... auf meinem Konto ..." Da hat schon mancheiner eine Überraschung erlebt. Da reduziert die Versicherung ein zweites Mal. Den Kunden hat sie ja schon mal in der Tasche mit der ersten Reduktion. So lohnt sich ein Prozess nicht um die Differenz.

    In der Schweiz ist leider das Versicherungsgewerbe noch unseriöser als die Banken.
    Kann ich in diesem Fall bisher nicht bestätigen. Der Mann heute hat lediglich ein Protokoll erstellt und macht nun ein Gutachten, was er der Versicherung übergibt. Man hat mir kein Geld angeboten, auch keine Verzichtserklärung o.Ä. Bisher ist alles absolut sauber gelaufen.

  13. #73
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    Dann hoffen wir, dass Du bald entschädigt bist. Viel Glück.

  14. #74
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    Original von Charles.
    Dann hoffen wir, dass Du bald entschädigt bist. Viel Glück.
    Das hoffe ich auch. Bin mal gespannt, wie lange das noch dauern wird.

    Und, wann die Lust an Uhren wieder kommt.....

  15. #75
    Original von AcidUser
    Original von immo123
    Nochmal, sobald Edelmetalle verarbeitet sind, egal wieviel, zählt es als Wertgegenstände.
    Weißgold-Zeiger & Indizes!

    Im Ernst, nach Anruf bei meiner Versicherung (Feuersozität) am heutigen Tage, fallen sog. Luxusuhren, wozu Rolex-Uhren wohl zweifelsohne zählen dürften, selbstverständlich in die Rubrik Wertgegenstände. Damit dürften diese einer, wie auch immer gearteten, Entschädigungsgrenze (in meinem Fall 20% der Versicherungssumme) unterliegen.
    Alles andere wiederspräche, nach meinem Daführhalten, auch dem gesunden Menschenverstand.


    Trotzdem, Viel Glück!!
    So ist das auch bei mir, bei der WGV, das habe ich schriftlich. Und mir ist da auch gleich aufgefallen, dass ich die Summe ein wenig anpassen muss, da ja nun noch eine 114200 im Haus ist...
    Viele Grüße, Manuel

  16. #76
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    Themenstarter
    Offensichtlich gibt es hier von Versicherung zu Versicherung Unterschiede. Wichtig ist letztendlich auch, wie "Wertgegenstände" in den Versicherungsbedingungen definiert sind, denn wenn es hart auf hart kommt, zählen eben diese Bedingungen. Und da sind bei mir, wie schon gesagt, keine Uhren aufgeführt.

  17. #77
    Original von badi
    Offensichtlich gibt es hier von Versicherung zu Versicherung Unterschiede. Wichtig ist letztendlich auch, wie "Wertgegenstände" in den Versicherungsbedingungen definiert sind, denn wenn es hart auf hart kommt, zählen eben diese Bedingungen. Und da sind bei mir, wie schon gesagt, keine Uhren aufgeführt.
    Sie sind aber auch nicht explizit ausgeschlossen, also müssen ja auch Uhren irgendwas sein. Entweder Wertsachen oder Hausrat, mehr bleibt ja im Prinzip nicht...
    Viele Grüße, Manuel

  18. #78
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    Themenstarter
    Original von Moehf
    Original von badi
    Offensichtlich gibt es hier von Versicherung zu Versicherung Unterschiede. Wichtig ist letztendlich auch, wie "Wertgegenstände" in den Versicherungsbedingungen definiert sind, denn wenn es hart auf hart kommt, zählen eben diese Bedingungen. Und da sind bei mir, wie schon gesagt, keine Uhren aufgeführt.
    Sie sind aber auch nicht explizit ausgeschlossen, also müssen ja auch Uhren irgendwas sein. Entweder Wertsachen oder Hausrat, mehr bleibt ja im Prinzip nicht...
    Also ich kann da jetzt nur aus der kürzlich gemachten Erfahrung berichten:

    a) was nicht ausgeschlossen ist, ist eingeschlossen
    b) Uhren sind Gebrauchsgegenstände (und zeigen die Uhrzeit an), gehören somit zum "normalen" Hausrat.

  19. #79
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Original von badi...
    b) Uhren sind Gebrauchsgegenstände (und zeigen die Uhrzeit an), gehören somit zum "normalen" Hausrat.
    Wurde mir heute auch so mitgeteilt; Wert und Höhe ohne Einfluss

  20. #80
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    Original von AndreasL
    Original von badi...
    b) Uhren sind Gebrauchsgegenstände (und zeigen die Uhrzeit an), gehören somit zum "normalen" Hausrat.
    Wurde mir heute auch so mitgeteilt; Wert und Höhe ohne Einfluss
    Genau so ist es! Vielleicht gehen die Versicherungen mit dieser Tatsache lediglich nicht so gerne "hausieren". Könnte am Ende ja durchaus teuer werden......

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