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  1. #1
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    Definition "Schmucksache"

    Hallo zusammen!

    In den nächsten Tagen wird der Regulierer meiner Hausratversicherung kommen um sich den Schaden anzuschauen.

    Jetzt ist mir in meiner Police folgendes aufgefallen:

    Grundsätzlich ist der Hausrat ohne Obergrenze abgesichert. Lediglich "Schmucksachen" etc. sind begrenzt. Uhren sind nicht explizit aufgeführt, im Gegensatz wie z.B. Münzen, Briefmarken, Perlen, etc.

    Jetzt stellt sich mir die Frage: Sind Uhren (insbes. wenn es Stahluhren und keine Gold/Diamanten etc. sind), Schmucksachen?

    Ich habe im Internet nichts passendes dazu gefunden.

    Vielleicht ist hier im Forum jemand, der sich damit auskennt, wie genau die Definition einer Schmucksache ist.

    Freue mich auf zahlreiche Antworten und wünsche ein schönes Wochenende.

  2. #2
    Sea-Dweller
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    Wenn keine Edelmetalle bzw Edelsteine verarbeitet sind, dann ist es keine Schmucksache.
    Gruß aus dem Pott



  3. #3
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Das seh ich anders. Natürlich sind Uhren Schmucksachen.
    Beste Grüße, Tobias

    Warum zitterst du?

  4. #4
    Comex
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    Definitiv!!
    LG, Oliver

  5. #5
    ehemaliges mitglied
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    Bei meiner Police der Allianz fallen Stahluhren nicht unter Schmuck. Ich habe Ende 2003 nach dem Einbruch bei mir nachgefragt.

  6. #6
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Wobei generell gilt: definitiv kann diese Frage nur deine eigene Versicherung klären.
    Beste Grüße, Tobias

    Warum zitterst du?

  7. #7
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Original von Toppits
    Bei meiner Police der Allianz fallen Stahluhren nicht unter Schmuck.
    Hallo,

    die gleiche Aussage hat mein Versicherungsagent (Allianz) vor ein paar Monaten auch gemacht. Ob es allerdings nach einem Schaden auch noch so gesehen wird.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  8. #8
    GMT-Master Avatar von relax
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    Lieber Badi,

    an dieser Stelle sind die genauen Klauseln DEINER Hausratversicherung im von Dir abgeschlossenen Tarifwerk ausschlaggebend.
    Darum versuche ich es nachfolgend möglichst allgemeingültig zu formulieren, es ist durchaus möglich, dass die Regulierung in Deinem Fall hiervon abweicht.

    Deiner Hausratversicherung liegt ein bestimmter Wert zugrunde, oft mittels einer "qm*600 Eur" Methode berechnet: Die Versicherungssumme.

    Wertsachen haben insgesamt fast immer eine prozentuale Obergrenze hierzu: z.B. 20% oder 30% von der Versich.Summe.

    Zu den Wertsachen gehören:
    1. Bargeld. Hat meist eine eigene Grenze (z.B. 1500,-),
    2. Sparbücher, Wretpapiere, Urkunden. Entschädigungsgrenze z.B. 5000,-
    3. Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen, Gold u. Platin. Entschäd.grenze oft 20.000,-.

    Erhöhungen dieser Grenzen sind gegen Zuschlag möglich!
    Ggf. wird auf Unterversicherung geprüft. Der Verzicht auf diese Einrede kann aber vereinbart sein.

    Schnapp Dir Deine Unterlagen oder hol Dir die Informationen von Deiner Versicherung, ich hoffe das Ergebnis lässt Dein Wochenende wieder etwas freundlicher erscheinen.

    Gruß,
    Wolfgang
    Grüße, Wolfgang

  9. #9
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    Hallo Wolfgang, genau das habe ich gemacht und da taucht die Frage auf:

    Sind Stahluhren (wie es in einem Fall war) Schmucksachen und fallen in die Entschädigungsgrenze oder sind es keine Schmucksachen und ich würde alles ersetzt bekommen. Dies geht aus den Versicherungsunterlagen nicht hervor. Uhren sind nirgends explizit aufgeführt.

    Gruss,
    Micha

  10. #10
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Mei, dann ruf halt deinen Vertreter an.
    Beste Grüße, Tobias

    Warum zitterst du?

  11. #11
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    Schon geschehen. Die sagen mir, das wird der Regulierer mit mir klären.

    Ich wollte mich nur vorher schon mal schlau machen, ob es darüber Entscheidungen gibt oder sogar rechtskräftige Urteile, um entsprechend vorbereitet in das Gespräch zu gehen.

  12. #12
    Submariner Avatar von D-Small
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    Moin Micha,

    Stahluhren fallen i.d.R. unter "Haushaltsgegenstände", also NICHT unter Schmuck bzw. Wertgegenstände und unterliegen somit nicht der Höchstgrenze von xx% von der Versicherungssumme.

    Das ist bei der R+V vor einigen Jahren definitiv so gewesen, aber eine Einsicht in Deine Unterlagen gibt ja wohl diesbezüglich nichts genaueres her!?

    Ich hatte seinerzeit da ganz gute Karten. Reguliert Deine Versicherung selber den Schaden oder kommt ein unabhängiger Sachverständiger?

    Frage sonst doch einfach mal beim Verband nach, ich glaube, das sind allgemeingültige Regeln, die nicht von Versicherung zu Versicherung anders sind!?

    Viel Erfolg,
    Willy
    Erfahrungen macht man immer erst dann, wenn man sie kurz vorher gebraucht hätte!

  13. #13
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    Original von D-Small
    Moin Micha,

    Stahluhren fallen i.d.R. unter "Haushaltsgegenstände", also NICHT unter Schmuck bzw. Wertgegenstände und unterliegen somit nicht der Höchstgrenze von xx% von der Versicherungssumme.

    Das ist bei der R+V vor einigen Jahren definitiv so gewesen, aber eine Einsicht in Deine Unterlagen gibt ja wohl diesbezüglich nichts genaueres her!?

    Ich hatte seinerzeit da ganz gute Karten. Reguliert Deine Versicherung selber den Schaden oder kommt ein unabhängiger Sachverständiger?

    Frage sonst doch einfach mal beim Verband nach, ich glaube, das sind allgemeingültige Regeln, die nicht von Versicherung zu Versicherung anders sind!?

    Viel Erfolg,
    Willy
    Hallo Willy,

    die Versicherungsunterlagen geben da leider nix her. Und im Internet habe ich auch nix brauchbares gefunden. Es wäre schön, wenn ich irgendwo was finden könnte, wo man ganz klar festlegt, dass Stahluhren keine Schmucksachen sind, damit ich ggfs. Argumente habe, falls es am Montag zu dieser Diskussion kommen sollte.

    Die Versicherung schickt einen unabhängigen Regulierer/sachverständigen zu mir. Der kommt am Montag 15 Uhr.

    Gruss,
    Micha

  14. #14
    Sea-Dweller
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    Original von immo123
    Wenn keine Edelmetalle bzw Edelsteine verarbeitet sind, dann ist es keine Schmucksache.
    Diese Aussage habe ich bei meinem letzten Schadenregulierungsseminar meiner Gesellschaft so erklärt bekommen.
    Gruß aus dem Pott



  15. #15
    Submariner Avatar von D-Small
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    Michel,

    Stahluhren gelten als "Hausrat", nicht als Schmucksachen! Wirst Du schon sehen, vor allem, wenn das ein unabhängiger Regulierer ist, der versucht erst gar nicht, zu Gunsten einer Partei zu entscheiden.

    Ich habe das hinter mir und mir die Info nicht aus den Fingern gesaugt!

    Behaupte es einfach und Du wirst sehen, dass es so kommt!

    Knall un wech, dä
    Willy
    Erfahrungen macht man immer erst dann, wenn man sie kurz vorher gebraucht hätte!

  16. #16
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    Original von D-Small
    Michel,

    Stahluhren gelten als "Hausrat", nicht als Schmucksachen! Wirst Du schon sehen, vor allem, wenn das ein unabhängiger Regulirer ist.

    Ich habe das hinter mir und mir die Info nicht aus den Fingern gesaugt!

    Behaupte es einfach, und Du wirst sehen!

    Knall un wech, dä
    Willy

    ... und was ist eine Yachtmaster, die minimale Platinanteile im Ziffernblatt und Lünette hat?

  17. #17
    Sea-Dweller
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    Nochmal, sobald Edelmetalle verarbeitet sind, egal wieviel, zählt es als Wertgegenstände.
    Gruß aus dem Pott



  18. #18
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    Na ja, dann würde also meine Yachtmaster unter Schmucksachen fallen und würde komplett gezahlt, weil die Deckung dafür ausreicht und alle anderen würden auch komplett gezahlt, weil es kein Schmuck ist und dieser unbegrenzt versichert ist? Richtig?

  19. #19
    Submariner Avatar von D-Small
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    Nä Peter,

    nicht ubedingt! Bei mir waren auch Stahl/Gold Modelle dabei, Brätling Chronomat, Rolex Sub. usw. Die Frage ist hier dann: welcher Metallanteil überwiegt, und zwar nicht vom Wert her, sondern vom Gewicht her :-)!

    Tschöö,
    Willy
    Erfahrungen macht man immer erst dann, wenn man sie kurz vorher gebraucht hätte!

  20. #20
    Sea-Dweller
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    Genauso ist es. Vorraussetzung ist, das deine Vers.-Summe ausreichend ist.
    Gruß aus dem Pott



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