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  1. #41
    GMT-Master Avatar von relax
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    RE: Definition "Schmucksache"

    Original von uhrenmaho
    Anfrage/Nachfrage bei meinem Chef->Versicherungskaufmann!!

    Antwort: Rolex Uhren sind Schmuckstücke und zählen nicht zum Hausrat. Man soll das auch so verstehen, dass eine Rolexuhr normalerweise am Körper getragen wird und aus diesem Grund schon nicht zum Hausrat zählen kann.

    LG Manfred
    Na der Kollege war aber gedanklich auch schon im Wochenend...

    Gruß, Wolfgang
    Grüße, Wolfgang

  2. #42
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    RE: Definition "Schmucksache"

    Original von uhrenmaho
    Anfrage/Nachfrage bei meinem Chef->Versicherungskaufmann!!

    Antwort: Rolex Uhren sind Schmuckstücke und zählen nicht zum Hausrat. Man soll das auch so verstehen, dass eine Rolexuhr normalerweise am Körper getragen wird und aus diesem Grund schon nicht zum Hausrat zählen kann.

    LG Manfred
    Also dieser Argumentation kann ich nicht ganz folgen. Meine Jeanshosen kann ich auch nicht alle gleichzeitig am Körper tragen und deswegen ist es aber noch immer Hausrat.

  3. #43
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Ist doch ganz klar. Herrschaften, bitte: wie wollt ihr eurem Versicherungsmenschen denn nach einem Einbruch klar machen, daß ihr einen Haufen Uhren habt, die im Stück über 4k kosten, aber - weil kein Gold - kein Schmuck sind und - wohl, weil nicht getragen während des Einbruchs - zum Hausrat zählen? Ist eine S/G Uhr Schmuck und eine Stahluhr nicht? Natürlich ist das Schmuck, das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand. Und Versicherungen sind nicht gerade für ihre im Zweifelsfall kundenkulante Auslegung bekannt.
    Beste Grüße, Tobias

    Warum zitterst du?

  4. #44
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    Original von Donluigi
    Ist doch ganz klar. Herrschaften, bitte: wie wollt ihr eurem Versicherungsmenschen denn nach einem Einbruch klar machen, daß ihr einen Haufen Uhren habt, die im Stück über 4k kosten, aber - weil kein Gold - kein Schmuck sind und - wohl, weil nicht getragen während des Einbruchs - zum Hausrat zählen? Ist eine S/G Uhr Schmuck und eine Stahluhr nicht? Natürlich ist das Schmuck, das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand. Und Versicherungen sind nicht gerade für ihre im Zweifelsfall kundenkulante Auslegung bekannt.

    Auch dieser Argumentation kann ich nicht ganz folgen. Ist ein Gegenstand automatisch Schmuck, nur weil er teuer ist?

    Bei welchem Uhrenpreis soll dann die Grenze sein? Ist eine Plastik-Casio-G-Shock dann auch Schmuck?

    Also ich glaube der Ansatz über den Preis ist der falsche.

    Bei einer S/G Uhr ist nur so, dass Gold mit drinne ist und Gegenstände aus Gold zählen zu den Wertgegenständen.

  5. #45
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Naja, wenn du so spitzfindig bist, dann laß deinen Versicherungsmenschen mal nicht wissen, daß die Indexe und Zeiger aus Gold sind und in den Werken Rubine sind. Auch bezweifle ich, daß die Versicherung Streß macht bei dem Ersatz einer G-Shock.

    Ich versteh deinen Ärger, es passiert aber oft, daß man seine Versicherung im Laufe der Jahre bei einsetzendem Reichtum schlichtweg nicht anpaßt. Wir haben diese Fälle öfter bei Schmuckdiebstählen. Hier trennt sich bzgl. der Qualität des Versicherungsbetreuers die Spreu vom Weizen und vorher fragen ist Gold wert. Sorry, ist so.
    Beste Grüße, Tobias

    Warum zitterst du?

  6. #46
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Es soll ja auch Leute geben, die 100.000 de an Einrichtung haben, dafür gibt es ja die Gesamtversicherungssumme. Und die ist, wenn ich richtig gelesen habe, in diesem Fall wohl unbegrenzt. Die Frage war ja nur, ob Schmuck oder nicht. Ersteinmal wird das der Regulierungsbeauftragte entscheiden wollen und wenn das nicht fruchtet evtl. ein Gericht. Und dann ist man ja bekannterweise in Gottes Hand.

    Wichtig ist eigenlich erst einmal nur der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung des Schadens.

    Und dabei wünsche ich badi viel Erfolg.

    Gruß

    Stefan
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  7. #47
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    RE: Definition "Schmucksache"

    Original von uhrenmaho
    Anfrage/Nachfrage bei meinem Chef->Versicherungskaufmann!!

    Antwort: Rolex Uhren sind Schmuckstücke und zählen nicht zum Hausrat. Man soll das auch so verstehen, dass eine Rolexuhr normalerweise am Körper getragen wird und aus diesem Grund schon nicht zum Hausrat zählen kann.

    LG Manfred
    Versicherungskaufmann muss man aber nicht sein, um einen Versicherungsvertrag abschliessen zu können. Es kommt darauf an, wie der Vertrag von einem Laien als Vertragspartner der Versicherung verstanden werden kann. Irgendwelches "Fachwissen" der einen Partei hilft da nichts, wenigstens nach schweizerischem Recht.

  8. #48
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    Also, um hier wieder etwas Ruhe hereinzubringen schlage ich vor, dass ich einfach mal nach dem Termin am Montag berichten werde, wie es ausgegangen ist.

    Ich denke, dass der Gutacher sich erst mal ein Bild vor Ort macht und dann ein entsprechendes Gutachten erstellt. Entscheiden wird der das wohl nicht sondern die Versicherung nach Kenntnisnahme des Gutachtens. Oder liege ich da falsch?

  9. #49
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Original von badi
    Also, um hier wieder etwas Ruhe hereinzubringen schlage ich vor, dass ich einfach mal nach dem Termin am Montag berichten werde, wie es ausgegangen ist.

    Ich denke, dass der Gutacher sich erst mal ein Bild vor Ort macht und dann ein entsprechendes Gutachten erstellt. Entscheiden wird der das wohl nicht sondern die Versicherung nach Kenntnisnahme des Gutachtens. Oder liege ich da falsch?
    Badi, Du hast Recht.

    Um aber nochmals kurz auf Deine Antwort mit den Jeans zu antworten:

    Du musst Äpfel mit Äpel vergleichen und nicht!! Äpfel mit Birnen!!

    Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  10. #50
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Vielleicht könnte sich ja mal einer der Versicherungsexperten hier im Forum dazu berufen fühlen, mal eine kleine unverbindliche Guideline zu verfassen, was es in puncto Versicherung und Schutz zu bedenken gibt, so als generelle Aaufrüttelnde Maßnahme, damit sowas nicht nochmal passiert.
    Beste Grüße, Tobias

    Warum zitterst du?

  11. #51
    Day-Date Avatar von AcidUser
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    Original von immo123
    Nochmal, sobald Edelmetalle verarbeitet sind, egal wieviel, zählt es als Wertgegenstände.
    Weißgold-Zeiger & Indizes!

    Im Ernst, nach Anruf bei meiner Versicherung (Feuersozität) am heutigen Tage, fallen sog. Luxusuhren, wozu Rolex-Uhren wohl zweifelsohne zählen dürften, selbstverständlich in die Rubrik Wertgegenstände. Damit dürften diese einer, wie auch immer gearteten, Entschädigungsgrenze (in meinem Fall 20% der Versicherungssumme) unterliegen.
    Alles andere wiederspräche, nach meinem Daführhalten, auch dem gesunden Menschenverstand.


    Trotzdem, Viel Glück!!
    Grüsse ausser Hauptstadt,
    Frank
    (U.N.V.E.U)


  12. #52
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    Interessant ist die Bezeichnung "Regulierer".
    Das ist der Mann, der von seinem Arbeitgeber den Auftrag hat, das Ereignis kostengünstig abzuwickeln.

    Wenn sich der Versicherungsnehmer als Regulierer bezeichnete, und der Angestellte als Zahler ???

    Eine weitere wichtige Aufgabe der Regulierer besteht übrigens darin, schnell eine Verzichtserklärung auf alle weitern Forderungen zu erhalten, und die Zahlung möglichst spät abzuwickeln. Das letztere hat in der Finanzkrise eine ganz besondere Bedeutung, denn Versicherungen leben (bisher) nur zu einem kleineren Teil vom Kerngeschäft.

    Eine Verzichtserklärung über weitere Forderungen sollte man nur gegen Geld unterschreiben. Das hat der Regulierer meist nicht bei sich. Sonst ist man einseitig gebunden. Allenfalls kann man schreiben: "Diese Erklärung gilt nur bei Eintreffen des Betrages von XY bis zum (Datum) auf Konto XY. Sonst wird sie hinfällig."

    Ausserdem muss der Regulierer genau schauen, was es sonst noch in der Wohnung gibt. Das muss einen möglichst hohen Wert haben, damit es eine Unterversicherung geben kann.

    Das Versicherungswesen ist ein Unwesen eigener Art. Und Juristenfutter erster Art.

    Oft hat der Regulierer nicht mal die Kompetenz, seinen Arbeitgeber zu verpflichten, also etwas zu regulieren. Reine Scheinwelt. Das sollte man gleich von Anfang an klären.

  13. #53
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Wirklich interessante Diskussion hier; bin mal gespannt, ob es eine eindeutige Definition von Schmucksachen gibt.

  14. #54

    ... bin auch sehr gespannt...

    ... wie es weiter geht...
    ... und um mir die Zeit bis zur korrekten Antwort zu vekürzen, habe ich mal unter Wikipedia die Definition von Schmuck gelesen, ist natürlich jetzt nichts juristisch Relevantes zu unserem Fall hier, schon klar!


    Definition Schmuck
    Gruss, Udo aus Berlin

    # Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nichts #


  15. #55
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    Hallo Udo,

    auch bei Wikipedia taucht in der Definition Schmuck nirgends eine Uhr auf.

    Ich habe mich in den vergangenen Tagen mit sehr vielen Leuten, auch teilweise aus der Versicherungsbranche, unterhalten und dort ist man überwiegen der Meinung, das Uhren kein Schmuck sind.

    Und wenn unter "Wertsachen" ebenfalls keine Uhren aufgeführt sind (und das ist bei mir der Fall, das steht nur Schmucksachen), sollte das eigentlich kein Problem sein und die Uhren sind normaler Hausrat.

    Warten wir es ab, Montag Abend werde ich schlauer sein.....

  16. #56
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    So, der Termin hat gerade stattgefunden.

    Ein sehr netter Mann, wie bereits gesagt ein externes Regulierungsbüro.

    Er hat alles aufgenommen, die Bilder, restliche Zertis und Boxen etc. hat er mitgenommen.

    Allerdings sagt er mir, ich müsse den Nachweis erbringen, dass es tatsächlich neue Uhren waren und keine gebrauchten (leider hatte ich ja nicht mehr alle Rechnungen), und das es echte waren und keine Fakes (was anhand von Fotos der Uhren / Zertis) lt. seiner Aussage u.U. nicht ausreichend sein kann).

    Er gibt das jetzt alles an die Versicherung weiter, dort wird dann entschieden, wie es weiter geht. Wahrscheinlich wird man sich dort dann erst mal die Akte bei der Staatsanwaltschaft einholen.

    Das Thema "Schmucksachen" war überhaupt kein Thema. Uhren sind KEINE Schmucksache, lt. seiner Aussage. Er ist selber Uhrenfan und hat einiges im Bestand und arbeitet seit vielen Jahren als Regulierer in solchen Fällen.

    Wie soll ich nun nachweisen, dass die Uhren alle neu und echt waren???

    Ansonsten nun erst mal abwarten, was die Versicherung am Ende sagt. Werde weiter berichten.....

  17. #57
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Na, wunderbar Wollen wir nur hoffen, daß die Versicherung tatsächlich auch zahlt.
    Beste Grüße, Tobias

    Warum zitterst du?

  18. #58
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Danke für das Update; interessanter Ansatz mit der Defiinition von Schmucksachen.

    Warum ist es wichtig, ob die Uhren neu waren? Wird nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt?

  19. #59
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    Original von AndreasL
    Danke für das Update; interessanter Ansatz mit der Defiinition von Schmucksachen.

    Warum ist es wichtig, ob die Uhren neu waren? Wird nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt?
    Ja. Der Wiederbeschaffungswert. Wenn die Uhr allerdings gebraucht von mir gekauft wurde, dann ist der Wiederbeschaffungswert nicht gleich dem derzeitigen Neupreis.

    Wenn die Uhr flammneu war, dann wird der aktuelle Neupreis gezahlt.

    Bzgl. Schmucksache etc. habe ich auch hier noch ein Gerichtsurteil liegen, wo eine verschwundene Cartier vom Gericht ebenso als Gebrauchsgegenstand bezeichnet wurde und nicht als Schmuck und die Vers. musste zahlen.

    Aber wie gesagt, diese Diskussion kam hier erst gar nicht auf......

  20. #60
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Hast Du sie denn neu gekauft? Evtl. führt Dein Konzessionär Buch über Dich
    Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?

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