Ist denn explizit angegeben, das eine Uhr ein Wertgegenstand ist?Original von Moehf
Aber bei der WGV z.B. muss ich den Anteil der Wertgegenstände erhöhen, damit die Summe ausreicht...komisch...
Ergebnis 81 bis 100 von 127
Thema: Definition "Schmucksache"
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04.11.2008, 14:54 #81
Aber bei der WGV z.B. muss ich den Anteil der Wertgegenstände erhöhen, damit die Summe ausreicht...komisch...
Viele Grüße, Manuel
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04.11.2008, 14:57 #82
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04.11.2008, 14:58 #83
Nö, aber das haben die mir gesagt. Entsprechend hab ich die Summe dann erhöht...sonst müsste ich ja jetzt gar nix machen. Da werde ich wohl auch mal nachhaken müssen.
Viele Grüße, Manuel
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04.11.2008, 17:29 #84
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Original von Moehf
Nö, aber das haben die mir gesagt. Entsprechend hab ich die Summe dann erhöht...sonst müsste ich ja jetzt gar nix machen. Da werde ich wohl auch mal nachhaken müssen.
Jetzt ist ja bei mir erst mal wieder Ruhe, der Gutachter schreibt sein Gutachten und dann wird sich die Versicherung wohl noch die Akte bei der Staatsanwaltschaft holen und dann wird es irgendwann ein Ergebnis geben. Und ich hoffe, ein erfreuliches......
Ich werde auf jeden Fall weiterhin hier über den Verlauf berichten, sobald es irgend etwas neues gibt.
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07.11.2008, 16:37 #85
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Hmmm - das mit den Neupreis und dem Wiederbeschaffungswert macht mir Sorge.
Bei 'ner 666 hilft der damalige, wie auch der heutige NP einer Sub ja nicht wirklich über'n Berg
Ob man da wohl generell einen Wiederbeschaffungswertanspruch durchsetzen kann?
Vom fast dunklen NOK
ciao Uwe
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07.11.2008, 17:55 #86
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Lt. Bedingungen nimmt man den Preis eines Arikels "gleicher Art und Güte".
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07.11.2008, 21:08 #87
Hallo,
hab gerade mal bei meiner Versicherung nachgeschaut, bei der normalen Hausrat sind Wertgegenstände bis zu 20% der Versicherungssumme (höchstens 45000 Euro) mitversichert, beim Tarif Optimal zu 25% kostet ein bischen mehrvor einem halben Jahr habe ich dann noch einen Zusatz auf 35 % abgeschlossen, kostet 22,80 mehr, ich denke, das ist es wert.
Achja, der Wiederbeschaffungswert wird erstattet, auch bei Antiquitäten.
Das einzige was mich stutzig macht, Uhren werden nicht erwähnt, nur Wertgegenstände und Schmucksachen, ich glaub ich ruf da noch mal an, hab die Versicherung spez. der Uhren wegen erhöht.Gruß Rudi
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07.11.2008, 23:35 #88
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Genau das ist der Punkt!
Wertgegenstände sind im "Kleingedruckten" genau definiert. Und da seht nix von Uhren.
Also: Uhren = Hausrat
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07.11.2008, 23:35 #89
Es ist differenziert nach Versicherung zu sehen.
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10.11.2008, 22:40 #90Original von badi
Genau das ist der Punkt!
Wertgegenstände sind im "Kleingedruckten" genau definiert. Und da seht nix von Uhren.
Also: Uhren = HausratGruß Rudi
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10.11.2008, 22:42 #91
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.... und wo genau steht das geschrieben?
... und wo genau fängt Schmuck an? eine 50Euro Plastik-G-Shock ist auch eine Uhr. Ist das dann auch Schmuck?
Eine Uhr ist in erster Linie ein Gebrauchsgegenstand, welcher die Uhrzeit anzeigt.
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10.11.2008, 22:44 #92Original von badi
.... und wo genau steht das geschrieben?
... und wo genau fängt Schmuck an? eine 50Euro Plastik-G-Shock ist auch eine Uhr. Ist das dann auch Schmuck?
Eine Uhr ist in erster Linie ein Gebrauchsgegenstand, welcher die Uhrzeit anzeigt.Gruß Rudi
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10.11.2008, 22:47 #93
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Hallo Rudi,
Uhren sind grundsätzlich keine Schmucksachen. Das sagen z.B. Wikipedia und auch div. Gerichtsurteile.
Uhren können allenfalls Wertgegenstände sein. Und dies scheint von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich zu sein. Bei meiner fallen Uhren nicht unter Wertgegenstände. Diese sind im "Kleingedruckten" ganz genau beschrieben (Perlen, Diamanten, Teppiche etc.).
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10.11.2008, 22:53 #94
naja, Wikipedia
schau mal, was da alles unter Hausrat fällt
http://de.wikipedia.org/wiki/HausratGruß Rudi
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10.11.2008, 22:55 #95
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Passt doch.
".... Gegenstände, die im Haushalt gebraucht werden können."
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10.11.2008, 23:22 #96
Lass Dich nicht verrückt machen.
Das Angebot: Kontakt zu einem Frontmann, steht im Zweifelsfalle noch.
Gruß
StefanGruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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11.11.2008, 10:12 #97
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Original von rudi
mein Versichungsfritze hat vorher angerufen, dem hab ich daß erzählt, von wegen Uhren und Hausrat, der hat aber nur gelacht, Uhren sind zu 100% Schmuck
Kurz vorher versuchen sie noch einen Vergleich herbeizuführen, damit nichts in die Presse kommt wegen verlorenen Prozesses. Das ist nämlich sehr viel Geld wert. ...
In der Schweiz unterscheiden sich übrigens Verträge verschiedener Gesellschaften in ausserordentlich vielen Punkten. Es gilt, was man vereinbart, und ist das nicht für beide Vertragsparteien klar, geht's zuungunsten des Verfassers. Prämienvergleiche sind so ausserordentlich erschwert.
Ich kenne keine Branche, die so arbeitet, wie Versicherungen. Bis sie pleite sind. Wegen der Finanzkrise. Die meisten leben nämlich nicht vom Versicherungsgeschäft, sondern von den Anlagen. ...
Zum Glück hatte ich noch nie einen eigenen "Fall".
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11.11.2008, 16:29 #98
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In meinem Allianzvertrag steht folgendes:
§ 24 Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?
(1) Wertsachen sind
a) Bargeld und auf Geldkarten (z.B. Chipkarten) geladene
Beträge;
b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
Wertpapiere;
c) Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine,
Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie
alle Sachen aus Gold oder Platin;
d) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Autographen,
Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen,
Graphiken und Plastiken) sowie nicht in c) genannte
Sachen aus Silber;
e) sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten),
jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
(2) Die Entschädigung für Wertsachen ist je Versicherungsfall
auf den vereinbarten und im Versicherungsschein
dokumentierten prozentualen Anteil an der Versicherungssumme
begrenzt.
(3) Ferner ist für Wertsachen, die sich außerhalb verschlossener
mehrwandiger Stahlschränke mit einem Mindestgewicht
von 200 kg und auch außerhalb eingemauerter
Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür oder außerhalb
besonders vereinbarter sonstiger verschlossener
Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen befinden,
die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt
auf
a) 2.500 EUR für Bargeld (ausgenommen Münzen, deren
Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt) sowie für
auf Geldkarten (z.B. Chipkarten) geladene Beträge;
b) insgesamt 2.500 EUR für Wertsachen gemäß
Absatz 1 b);
c) insgesamt 25.000 EUR für Wertsachen gemäß
Absatz 1 c), soweit Sie nicht etwas anderes mit uns vertraglich
vereinbart haben.
(4) Soweit Sie mit uns eine Erhöhung der Entschädigungsgrenze
gemäß § 7 Absatz 6 c) für die Außenversicherung
vertraglich vereinbart haben (§ 7 Absatz 7), gilt diese auch
innerhalb des Versicherungsortes, wenn die in
Absatz 1 c) genannten Wertsachen von Ihnen oder einer
mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person
oder einer sonstigen, namentlich im Versicherungsschein
benannten Person bestimmungsgemäß getragen werden.
Ich habe den Mehrwert versichert - dann kann nichts passieren.
Viele Grüsse
Christian
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11.11.2008, 16:40 #99
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Themenstarter
... und jetzt kommt der Unterschied:
Bei meiner Versicherung sind eben die Uhren nicht als Wertsachen deklariert und tauchen überhaupt nicht auf.
Bei mir steht: "Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin..."
Und deswegen ist es in meinem Fall so, dass Uhren eben keine Wertsachen sind sondern gewöhnlicher Hausrat" und dementsprechend ohne Entschädigungsgrenze abgesichert sind.
Es ist wohl in der Tat so, dass es hier von Versicherung zu Versicherung unterschiede gibt.
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11.11.2008, 18:02 #100Original von badi
... und jetzt kommt der Unterschied:
Bei meiner Versicherung sind eben die Uhren nicht als Wertsachen deklariert und tauchen überhaupt nicht auf.
Bei mir steht: "Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin..."
Und deswegen ist es in meinem Fall so, dass Uhren eben keine Wertsachen sind sondern gewöhnlicher Hausrat" und dementsprechend ohne Entschädigungsgrenze abgesichert sind.
Es ist wohl in der Tat so, dass es hier von Versicherung zu Versicherung unterschiede gibt.
In meinem Allianzvertrag steht:
§ 19 Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?
(1) Wertsachen sind
a) Bargeld;
b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
Wertpapiere;
c) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
d) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Autographen,
Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen,
Graphiken und Plastiken) sowie nicht in c) genannte
Sachen aus Silber;
e) sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten),
jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
(2) Die Entschädigung für Wertsachen ist je Versicherungsfall
auf insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme
begrenzt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
(3) Ferner ist für Wertsachen, die sich außerhalb verschlossener
mehrwandiger Stahlschränke mit einem Mindestgewicht
von 200 kg und auch außerhalb eingemauerter...........
Also Kopf hoch.
Gruß
StefanGruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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