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  1. #81
    Aber bei der WGV z.B. muss ich den Anteil der Wertgegenstände erhöhen, damit die Summe ausreicht...komisch...
    Viele Grüße, Manuel

  2. #82
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    Original von Moehf
    Aber bei der WGV z.B. muss ich den Anteil der Wertgegenstände erhöhen, damit die Summe ausreicht...komisch...
    Ist denn explizit angegeben, das eine Uhr ein Wertgegenstand ist?

  3. #83
    Nö, aber das haben die mir gesagt. Entsprechend hab ich die Summe dann erhöht...sonst müsste ich ja jetzt gar nix machen. Da werde ich wohl auch mal nachhaken müssen.
    Viele Grüße, Manuel

  4. #84
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    Original von Moehf
    Nö, aber das haben die mir gesagt. Entsprechend hab ich die Summe dann erhöht...sonst müsste ich ja jetzt gar nix machen. Da werde ich wohl auch mal nachhaken müssen.
    Also was ich in den letzten Tagen vor Allem gelernt habe ist, dass man besser alles schriftlich hat. Gesagt wird viel und später weiß keiner mehr was davon......

    Jetzt ist ja bei mir erst mal wieder Ruhe, der Gutachter schreibt sein Gutachten und dann wird sich die Versicherung wohl noch die Akte bei der Staatsanwaltschaft holen und dann wird es irgendwann ein Ergebnis geben. Und ich hoffe, ein erfreuliches......

    Ich werde auf jeden Fall weiterhin hier über den Verlauf berichten, sobald es irgend etwas neues gibt.

  5. #85
    Oyster
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    Hmmm - das mit den Neupreis und dem Wiederbeschaffungswert macht mir Sorge.

    Bei 'ner 666 hilft der damalige, wie auch der heutige NP einer Sub ja nicht wirklich über'n Berg

    Ob man da wohl generell einen Wiederbeschaffungswertanspruch durchsetzen kann?

    Vom fast dunklen NOK
    ciao Uwe

  6. #86
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    Lt. Bedingungen nimmt man den Preis eines Arikels "gleicher Art und Güte".

  7. #87
    Freccione Avatar von rudi
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    Hallo,
    hab gerade mal bei meiner Versicherung nachgeschaut, bei der normalen Hausrat sind Wertgegenstände bis zu 20% der Versicherungssumme (höchstens 45000 Euro) mitversichert, beim Tarif Optimal zu 25% kostet ein bischen mehr vor einem halben Jahr habe ich dann noch einen Zusatz auf 35 % abgeschlossen, kostet 22,80 mehr, ich denke, das ist es wert.

    Achja, der Wiederbeschaffungswert wird erstattet, auch bei Antiquitäten.

    Das einzige was mich stutzig macht, Uhren werden nicht erwähnt, nur Wertgegenstände und Schmucksachen, ich glaub ich ruf da noch mal an, hab die Versicherung spez. der Uhren wegen erhöht.
    Gruß Rudi

  8. #88
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    Genau das ist der Punkt!

    Wertgegenstände sind im "Kleingedruckten" genau definiert. Und da seht nix von Uhren.
    Also: Uhren = Hausrat

  9. #89
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Es ist differenziert nach Versicherung zu sehen.

  10. #90
    Freccione Avatar von rudi
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    Original von badi
    Genau das ist der Punkt!

    Wertgegenstände sind im "Kleingedruckten" genau definiert. Und da seht nix von Uhren.
    Also: Uhren = Hausrat
    mein Versichungsfritze hat vorher angerufen, dem hab ich daß erzählt, von wegen Uhren und Hausrat, der hat aber nur gelacht, Uhren sind zu 100% Schmuck
    Gruß Rudi

  11. #91
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    .... und wo genau steht das geschrieben?

    ... und wo genau fängt Schmuck an? eine 50Euro Plastik-G-Shock ist auch eine Uhr. Ist das dann auch Schmuck?

    Eine Uhr ist in erster Linie ein Gebrauchsgegenstand, welcher die Uhrzeit anzeigt.

  12. #92
    Freccione Avatar von rudi
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    Original von badi
    .... und wo genau steht das geschrieben?

    ... und wo genau fängt Schmuck an? eine 50Euro Plastik-G-Shock ist auch eine Uhr. Ist das dann auch Schmuck?

    Eine Uhr ist in erster Linie ein Gebrauchsgegenstand, welcher die Uhrzeit anzeigt.
    sagt das deine Versicherung, anscheinend unterscheiden sie sich dann doch, ich bekomme es auf jeden Fall schriftlich, das Uhren zu Schmucksachen gehören.
    Gruß Rudi

  13. #93
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    Hallo Rudi,

    Uhren sind grundsätzlich keine Schmucksachen. Das sagen z.B. Wikipedia und auch div. Gerichtsurteile.

    Uhren können allenfalls Wertgegenstände sein. Und dies scheint von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich zu sein. Bei meiner fallen Uhren nicht unter Wertgegenstände. Diese sind im "Kleingedruckten" ganz genau beschrieben (Perlen, Diamanten, Teppiche etc.).

  14. #94
    Freccione Avatar von rudi
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    naja, Wikipedia schau mal, was da alles unter Hausrat fällt

    http://de.wikipedia.org/wiki/Hausrat
    Gruß Rudi

  15. #95
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    Passt doch.

    ".... Gegenstände, die im Haushalt gebraucht werden können."

  16. #96
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Lass Dich nicht verrückt machen.

    Das Angebot: Kontakt zu einem Frontmann, steht im Zweifelsfalle noch.

    Gruß

    Stefan
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  17. #97
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    Original von rudi
    mein Versichungsfritze hat vorher angerufen, dem hab ich daß erzählt, von wegen Uhren und Hausrat, der hat aber nur gelacht, Uhren sind zu 100% Schmuck
    Versicherungsfritzen lachen immer, bis sie einen Prozess verloren haben.
    Kurz vorher versuchen sie noch einen Vergleich herbeizuführen, damit nichts in die Presse kommt wegen verlorenen Prozesses. Das ist nämlich sehr viel Geld wert. ...

    In der Schweiz unterscheiden sich übrigens Verträge verschiedener Gesellschaften in ausserordentlich vielen Punkten. Es gilt, was man vereinbart, und ist das nicht für beide Vertragsparteien klar, geht's zuungunsten des Verfassers. Prämienvergleiche sind so ausserordentlich erschwert.

    Ich kenne keine Branche, die so arbeitet, wie Versicherungen. Bis sie pleite sind. Wegen der Finanzkrise. Die meisten leben nämlich nicht vom Versicherungsgeschäft, sondern von den Anlagen. ...

    Zum Glück hatte ich noch nie einen eigenen "Fall".

  18. #98
    In meinem Allianzvertrag steht folgendes:

    § 24 Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?
    (1) Wertsachen sind
    a) Bargeld und auf Geldkarten (z.B. Chipkarten) geladene
    Beträge;
    b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
    Wertpapiere;
    c) Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine,
    Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie
    alle Sachen aus Gold oder Platin;
    d) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Autographen,
    Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen,
    Graphiken und Plastiken) sowie nicht in c) genannte
    Sachen aus Silber;
    e) sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten),
    jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
    (2) Die Entschädigung für Wertsachen ist je Versicherungsfall
    auf den vereinbarten und im Versicherungsschein
    dokumentierten prozentualen Anteil an der Versicherungssumme
    begrenzt.
    (3) Ferner ist für Wertsachen, die sich außerhalb verschlossener
    mehrwandiger Stahlschränke mit einem Mindestgewicht
    von 200 kg und auch außerhalb eingemauerter
    Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür oder außerhalb
    besonders vereinbarter sonstiger verschlossener
    Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen befinden,
    die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt
    auf
    a) 2.500 EUR für Bargeld (ausgenommen Münzen, deren
    Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt) sowie für
    auf Geldkarten (z.B. Chipkarten) geladene Beträge;
    b) insgesamt 2.500 EUR für Wertsachen gemäß
    Absatz 1 b);
    c) insgesamt 25.000 EUR für Wertsachen gemäß
    Absatz 1 c), soweit Sie nicht etwas anderes mit uns vertraglich
    vereinbart haben.
    (4) Soweit Sie mit uns eine Erhöhung der Entschädigungsgrenze
    gemäß § 7 Absatz 6 c) für die Außenversicherung
    vertraglich vereinbart haben (§ 7 Absatz 7), gilt diese auch
    innerhalb des Versicherungsortes, wenn die in
    Absatz 1 c) genannten Wertsachen von Ihnen oder einer
    mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person
    oder einer sonstigen, namentlich im Versicherungsschein
    benannten Person bestimmungsgemäß getragen werden.

    Ich habe den Mehrwert versichert - dann kann nichts passieren.

    Viele Grüsse

    Christian

  19. #99
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    Themenstarter
    ... und jetzt kommt der Unterschied:

    Bei meiner Versicherung sind eben die Uhren nicht als Wertsachen deklariert und tauchen überhaupt nicht auf.

    Bei mir steht: "Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin..."

    Und deswegen ist es in meinem Fall so, dass Uhren eben keine Wertsachen sind sondern gewöhnlicher Hausrat" und dementsprechend ohne Entschädigungsgrenze abgesichert sind.

    Es ist wohl in der Tat so, dass es hier von Versicherung zu Versicherung unterschiede gibt.

  20. #100
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Original von badi
    ... und jetzt kommt der Unterschied:

    Bei meiner Versicherung sind eben die Uhren nicht als Wertsachen deklariert und tauchen überhaupt nicht auf.

    Bei mir steht: "Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin..."

    Und deswegen ist es in meinem Fall so, dass Uhren eben keine Wertsachen sind sondern gewöhnlicher Hausrat" und dementsprechend ohne Entschädigungsgrenze abgesichert sind.

    Es ist wohl in der Tat so, dass es hier von Versicherung zu Versicherung unterschiede gibt.
    Es gibt nicht nur Unterschiede von Versicherung zu Versicherung, sondern hängt auch vom Vertrag, bzw. dessen Alter ab.

    In meinem Allianzvertrag steht:

    § 19 Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?
    (1) Wertsachen sind
    a) Bargeld;
    b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
    Wertpapiere;
    c) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
    d) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Autographen,
    Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen,
    Graphiken und Plastiken) sowie nicht in c) genannte
    Sachen aus Silber;
    e) sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten),
    jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
    (2) Die Entschädigung für Wertsachen ist je Versicherungsfall
    auf insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme
    begrenzt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
    (3) Ferner ist für Wertsachen, die sich außerhalb verschlossener
    mehrwandiger Stahlschränke mit einem Mindestgewicht
    von 200 kg und auch außerhalb eingemauerter...........

    Also Kopf hoch.



    Gruß

    Stefan
    Gruß, Stefan



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