Es soll ja auch Leute geben, die 100.000 de an Einrichtung haben, dafür gibt es ja die Gesamtversicherungssumme. Und die ist, wenn ich richtig gelesen habe, in diesem Fall wohl unbegrenzt. Die Frage war ja nur, ob Schmuck oder nicht. Ersteinmal wird das der Regulierungsbeauftragte entscheiden wollen und wenn das nicht fruchtet evtl. ein Gericht. Und dann ist man ja bekannterweise in Gottes Hand.
Wichtig ist eigenlich erst einmal nur der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung des Schadens.
Und dabei wünsche ich badi viel Erfolg.
Gruß
Stefan
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Thema: Definition "Schmucksache"
Baum-Darstellung
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31.10.2008, 19:34 #11Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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