Das ist keine Kulanz, das steht im Gesetz:
https://dejure.org/gesetze/BGB/357.html
Absatz 7:
7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
1. der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
Lese ich so, dass man die Beschaffenheit und Eigeneschaften testen darf. Notwendig ist meiner Meinung nach auch das einfüllen der Tinte. Ein Händler sollte seine Marge schon so kalkulieren, dass etwaige Rücksendungen inbegriffen sind. Sonst soll er einen stationären Laden aufmachen.
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Thema: Der Montblanc Thread
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20.01.2017, 06:50 #11Sea-Dweller
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