Tobias, Wildpower hat völlig recht. Hatte in den letzten Jahren mehrere Strafverfahren zu führen, wo Totschläger eine Rolle spielten. Es sind nach mehreren Gutachten des LKA Hessen in der Tat nur die Totschläger verboten, die mittels Feder biegsam sein, so wie die auf der von dir zitierten Polizei-Seite. die starren Schläger der Fa. ASP, wie sie auch hiervon zahlreichen Securities erlaubt sind, sind frei. In meinen Augen zwar eine Gesetzeslücke, aber es ist so. Mußte auch erst eine Reihe von Staatsanwälten und Richtern davon überzeugen, nachdem ich erst einmal ein Gutachten vom LKA erhalten hatte.Original von Donluigi
Ich denke mal, im Zweifelsfall wird der Begriff Totschläger zu deinen Ungunsten ausgelegt.
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Thema: Pfefferspray
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11.01.2006, 17:31 #11ehemaliges mitgliedGast
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