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Thema: Pfefferspray

  1. #21
    Original von Donluigi
    Gaswaffen etc.: Finger weg. Viel zu umständlich zu bedienen im Notfall, man muß das Ding mit sich rumschleppen, teuer etc. Man darf nicht vergessen, daß man im Einsatzmoment ja erheblich unter Streß steht. Dann ist so viel zu bedenken: geladen? durchgeladen? entsichert?
    CAVE: rumschleppen darfst du die gar nicht !!!

    erfordert kl. waffenschein seit 1.april 2003.

    wenn du zuhause eine hast darfst du damit ohne schein, nicht mal ins treppenhaus in einer mietswohnung, selbst wenn die treppe nur zu deiner wohnung führt, also CAVE !

  2. #22
    Original von watoo
    auch Waffen.
    falsch!

    da du entweder gar nicht im besitz der waffe sein darfst oder wenn ja den passenden schein haben mußt.

  3. #23
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Den kleinen Waffenschein bekommst du aber problemlos, einfach beantragen, kostet kleines Geld und gut ist.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  4. #24
    Freccione Avatar von watoo
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    Original von watchman
    Original von watoo
    auch Waffen.
    falsch!

    da du entweder gar nicht im besitz der waffe sein darfst oder wenn ja den passenden schein haben mußt.
    Ist nicht falsch,Du darfst vielleicht eine Waffe nicht besitzen oder führen,sie aber im Falle der Notwehr benutzen.Der Besitz ist dann zwar eventuell strafbar,aber nicht die Benutzung im Rahmen der Notwehr.
    Glaub mir Markus,ich hab das lang und breit gelernt.
    Gruß Michael

  5. #25
    na genau das sag ich doch. lies mal den ganzen thread.

    gefährliche körperverletzung gibts im falle der notwehr nicht, aber das führen der schusswaffe wird bestraft, und glaub mir ich weiß auch wovon ich spreche (aber das erzähle ich dir mal unter vier augen) )

  6. #26
    Sea-Dweller
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    RE: Pfefferspray

    Original von urmelausdemeis
    Mal was ganz anderes, ich möchte für meine Frau zu Abwehr von dunklen Gestalten wenn sie mal alleine weg geht, ein Pfefferspray kaufen. Gestern hat mir ein Freund der in der Sicherheits-branche tätig ist erzählt das die in Deutschland verkäuflichen alle Pille Palle währen, man sollte sich in Frankreich ein CS Gas kaufen was 80% Wirkstoffkonzentration hat. Was wisst ihr davon? Hat er recht ?
    Mich hat mal ein Köter, der angeblich bloß "spielen" wollte, beim Radfahren ins Bein gebissen.
    Danach habe ich mich informiert, wie ich zukünftig solche "Spielversuche" gleich im Vorfeld verhindern kann und habe mir diverse Sprays besorgt. Beim leisesten (Gegen-)Lüftchen kannst du alle Sprays vergessen.
    Ich habe mich dann für Dogshock entschieden - Google mal danach.
    Die Dinger sind zwar nicht billig, vor allem sollte man auch vorher damit etwas üben, aber ich denke mal, dass dir das deine Frau schon wert ist.

    Inwieweit eine Gegenwehr überhaupt sinnvoll ist, weiss ich nicht, ich denke aber, dass alleine der Besitz so eines Gerätes das Selbstvertrauen stärkt und irgendwie spüren das Ganoven. Angeblich suchen sich finstere Gestalten ihre Opfer nach dem Gang aus und vermeiden Angriffe bei Leuten, die Selbstsicherheit ausstrahlen.

    Gruß
    Reimund

  7. #27
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    Original von watchman
    na genau das sag ich doch. lies mal den ganzen thread.

    gefährliche körperverletzung gibts im falle der notwehr nicht, aber das führen der schusswaffe wird bestraft, und glaub mir ich weiß auch wovon ich spreche (aber das erzähle ich dir mal unter vier augen) )

    das Rechtsthema wird überwertet...


    Wie heisst es bei den Amis:



    Besser 12, die über dich urteilen...als sechs, die dich zu Grabe tragen...
    Martin

    Everything!

  8. #28
    Day-Date
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    §34 StGB erlaubt nur den Einsatz, nicht jedoch den Besitz oder gar das Führen von illegalen Waffen, zu den ein CS-Spray aus dem Ausland bestimmt zählt.

    In Frankreich sind auch Nunchakus (keine Ahnung wie man das schreibt) und Schlagringe frei erhältlich.

  9. #29
    Freccione Avatar von time4web
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    RE: Pfefferspray

    Original von LV Gott
    meine frau hat nen dobermann...
    und was soll der machen, den angreifer in die flucht "schmusen".
    ich hab noch keinen dobi erlebt, der nicht eig. eine schmusekatze ist und mehr schiss hat, als alles andere (inkl. unserer kleinen ) - ausser, sie sind natürlich abgerichtet.
    aber die optik eines großen, schwarzen hundes wirkt natürlich auch schon etwas

    das spray halte ich auch für eine gefährliche sache, gerade wegen dem gegenwind o.ä. - könnte schwer nach hinten los gehen ...

    das teil mit den 120db hört sich gut an. könnte m ir schon gut vorstellen, dass die meisten davon übelst abgeschreckt werden und die flucht ergreifen.
    Vielen Dank
    Jörg

    Teenager in depressive Stimmung zu versetzen, ist wie Fische aus einem Faß zu angeln - (c) Bart Simpson

  10. #30
    Milgauss
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    Original von VintageWatchcollector
    Hi,

    Pfefferspray gegen aggressive Tiere:

    Original TW 1000, Pepper-Fog. Wirkstoff Oleoresin Capsicum. Eigentlich nur gegen angreifende Tiere. Haut aber auch den stärksten Eskimo vom Schlitten.

    Gut daran: kein Sprühnebel, sondern ein etwa 3 Meter langer Sprühstrahl. Kostet etwa 15 Euro inkl. Versand.
    Das TW 1000 ist o.k.
    Allgemein sollte man darauf achten, dass die Sprays einen ballistischen Sprühkopf haben. Damit lässt sich dann auch bei Wind und Handgemenge recht gut umgehen.
    Beim Kauf wirst Du sicher darauf hingewiesen, dass es nur für den Einsatz gegen Hunde genutzt werden darf.
    Wenn man kurze Sprühstösse verwendet, reicht es vollkommen. Das Zeug ist auch auf der Haut so unangenehm, dass es den Angreifer entweder vertreibt oder noch wütender macht.
    Gruß Marc

  11. #31
    Gesperrter User
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    Ich habe es gegen aggressive Hunde gekauft. Bisher kam es noch nicht zum Einsatz und das ist auch gut so.
    In einer akuten Notsituation wo es mir oder anderen Menschen ans Leben oder die Gesundheit geht, bin ich bereit alle Maßnahmen zur Gegenwehr einzuleiten, ob nun verboten oder nicht.

    Warum sind Stahlruten verboten? Ist schon das mitführen strafbar? Das wäre mir neu.

  12. #32
    Day-Date Avatar von Butch
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    RE: Pfefferspray

    Original von time4web
    das teil mit den 120db hört sich gut an. könnte m ir schon gut vorstellen, dass die meisten davon übelst abgeschreckt werden und die flucht ergreifen.
    Zumindest dort, wo sich damit öffentliche Aufmerksamkeit erzielen lässt.
    In den Tiefen von Wald und Forst rund um Jakobwüllesheim, sieht's
    vielleicht nicht ganz so gut aus...
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  13. #33
    Gesperrter User
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    Original von Mücke
    Original von VintageWatchcollector
    Dann habe ich noch einen Teleskop-Totschläger aus Edelstahl. Wiegt über 1 kg. Das dürfte reichen.
    Achtung, in Deutschland nicht mehr erlaubt!

    Natürlich sind die Dinger in D. noch erlaubt!!!
    nur nich die mit der Feder.

    Ansonsten über 20 Jahre BC 72 Braunschweig!

  14. #34
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Das sehen die Jungs aber anders
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  15. #35
    Gesperrter User
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    Und wo bitte schön steht etwas über die Tel-Schlagstöcke wie z.B. von der Forma ASP, wie sie bei JEDEM Security-Unternehmen üblich sind????

    Das Verbot bezieht sich nur auf Tel- Schlägstückt, mit einer Feder als Spitzte!

  16. #36
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Ich denke mal, im Zweifelsfall wird der Begriff Totschläger zu deinen Ungunsten ausgelegt.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  17. #37
    ehemaliges mitglied
    Gast

    RE: Pfefferspray

    Original von time4web
    Original von LV Gott
    meine frau hat nen dobermann...
    und was soll der machen, den angreifer in die flucht "schmusen".
    ich hab noch keinen dobi erlebt, der nicht eig. eine schmusekatze ist und mehr schiss hat, als alles andere (inkl. unserer kleinen ) - ausser, sie sind natürlich abgerichtet.
    aber die optik eines großen, schwarzen hundes wirkt natürlich auch schon etwas

    das spray halte ich auch für eine gefährliche sache, gerade wegen dem gegenwind o.ä. - könnte schwer nach hinten los gehen ...

    das teil mit den 120db hört sich gut an. könnte m ir schon gut vorstellen, dass die meisten davon übelst abgeschreckt werden und die flucht ergreifen.
    ...mist, du kennst meinen köter?

  18. #38
    Gesperrter User
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    Original von Donluigi
    Ich denke mal, im Zweifelsfall wird der Begriff Totschläger zu deinen Ungunsten ausgelegt.

    Nein. Die Rechtslage ist ganz klar!

  19. #39
    Deepsea
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    RE: Pfefferspray

    Original von Microstella
    Inwieweit eine Gegenwehr überhaupt sinnvoll ist, weiss ich nicht, ich denke aber, dass alleine der Besitz so eines Gerätes das Selbstvertrauen stärkt und irgendwie spüren das Ganoven. Angeblich suchen sich finstere Gestalten ihre Opfer nach dem Gang aus und vermeiden Angriffe bei Leuten, die Selbstsicherheit ausstrahlen.
    Ich denke, in den meisten Fällen trifft genau das NICHT zu. Auf die Idee, permanent solche Abwehrgeräte mit sich zu führen, kommen eben nur leicht verängstigte oder leicht zu verängstigende Menschen.

    Es ist völlig richtig, dass ein festes Auftreten und Selbstsicherheit Täter tendenziell abschrecken dürften. Nur beruht das eben NICHT auf solches Spray-Zeugs oder gar das Mitführen von Dingen wie Elektroschockern oder gar Schreckschuss-Pistolen. Schon mal gesehen, wie eine UNGEÜBTE Person mit so einem Ding umgeht? Die schießen sich eher selbst ins Knie.

    Grüße,

    Peter

  20. #40
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Donluigi
    Ich denke mal, im Zweifelsfall wird der Begriff Totschläger zu deinen Ungunsten ausgelegt.
    Tobias, Wildpower hat völlig recht. Hatte in den letzten Jahren mehrere Strafverfahren zu führen, wo Totschläger eine Rolle spielten. Es sind nach mehreren Gutachten des LKA Hessen in der Tat nur die Totschläger verboten, die mittels Feder biegsam sein, so wie die auf der von dir zitierten Polizei-Seite. die starren Schläger der Fa. ASP, wie sie auch hiervon zahlreichen Securities erlaubt sind, sind frei. In meinen Augen zwar eine Gesetzeslücke, aber es ist so. Mußte auch erst eine Reihe von Staatsanwälten und Richtern davon überzeugen, nachdem ich erst einmal ein Gutachten vom LKA erhalten hatte.

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