Ich empfehle Pfefferspray,da legal und wirksam.Den Tatbestand der Notwehr muss man möglicherweise beweisen.Wenn der gegeben ist,d.h. eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht,ist jedes Mittel gestattet,auch Waffen.
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Thema: Pfefferspray
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11.01.2006, 11:47 #11Gruß Michael
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Pfefferspray bei Hundeattacke
Von Essentials im Forum Off TopicAntworten: 142Letzter Beitrag: 28.03.2007, 16:19




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