Original von Hannes

Tatbestand der Körperverletzung bei Anwendung?

Pfefferspray: Nein, CS-Gas: Ja ??????
beides im angriffsfall: nein.

so blöd es klingt, ich denke manchmal es geht so manches glimpflicher von statten wenn man solche sachen gar nicht erst mitführt...

die wahrscheinlichkeit, ernsthafter gefahr ausgesetzt zu sein, ist in deutschl. zum glück noch "relativ" gering.

my opinion.