Ich denke das ist im Falle der Notwehr kein Problem, es soll ja auch nur dafür sein, es soll aber halt dann auch verläßlich wirken, deshalb meine Frage.Original von Hannes
Gibt es da bei den Sprays nicht auch Unterschiede in
Bezug auf den Tatbestand der Körperverletzung bei Anwendung?
Pfefferspray: Nein, CS-Gas: Ja ??????
Wer weiß mehr????
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Thema: Pfefferspray
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11.01.2006, 10:24 #3GMT-Master
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Grüße aus dem Eis Alex

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