Nein ein Trackday gilt nicht als Übungsfahrt zu einem Rennen sondern als Fahrsicherheitstraining.
In meinen Augen müsstest du damit abgedeckt sein Can.
Wenn da folgendes drinsteht wirds kritisch:
2.2.5. Versicherungsschutz wird nicht gewährt für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (Rennen) oder die Einhaltung einer Dauergeschwindigkeit (Gleichmäßigkeit) ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten, sowie Fahrsicherheitstrainings, Fahrtveranstaltungen und Privatfahrten auf abgesperrten Strecken wie Rennstrecken oder Flugplätzen, entstehen.
Aber soll sich ruhig ein Versicherungsprofi hier gerne noch zu Wort melden.
Mein Wissenstand hierzu ist, dass eine solche Übungsfahrt nur dass ist was unmittelbar mit einem Rennen also echtem Motorsport zu tun hat. Qualifying etc
Ergebnis 121 bis 140 von 778
Baum-Darstellung
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19.03.2024, 16:48 #11
Geändert von Roland90 (19.03.2024 um 16:54 Uhr)
Durch Teilen von Leidenschaft wird sie nicht kleiner sondern größer.....
LG Roland
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