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  1. #1
    Milgauss
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    Zitat Zitat von AndreasL Beitrag anzeigen
    Solange der VK den Gewinn versteuert.
    Dieser Hinweis ist mal ganz gut hier. Die Grenze zwischen Privatverkauf und Gewerblicher Handel ist fließend. Ein Indiz für gewerblich ist u. a. auch die Gewinnabsicht neben Mengen und Summen. Ich gehe mal davon aus, dass das Finanzamt dem Anbieter nette Fragen stellen würde, wenn dieses davon Kenntnis bekommt.

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Zitat Zitat von Norman Kade Beitrag anzeigen
    Dieser Hinweis ist mal ganz gut hier. Die Grenze zwischen Privatverkauf und Gewerblicher Handel ist fließend. Ein Indiz für gewerblich ist u. a. auch die Gewinnabsicht neben Mengen und Summen.
    Das ist nicht richtig...§ 2 Abs. 1 UStG sagt da was anderes...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  3. #3
    Deepsea Avatar von zmr
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    Zitat Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
    Das ist nicht richtig...§ 2 Abs. 1 UStG sagt da was anderes...
    es gibt ja nicht nur die Umsatzsteuer...

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Zitat Zitat von zmr Beitrag anzeigen
    es gibt ja nicht nur die Umsatzsteuer...
    Ich bezog mich auf steuerbare Umsätze, die hier zweifelsfrei gemeint waren.
    Zumindest habe ich es so verstanden. Und da muss eben keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen.
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  5. #5
    Milgauss
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    Zitat Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
    Das ist nicht richtig...§ 2 Abs. 1 UStG sagt da was anderes...
    Yupp, du hast recht. Mit der Gewinnabsicht war Blödsinn... Geht auch aus den Hinweisen in der Bucht und aus Urteilen klar hervor:

    1. BGH Urteil vom 29.03.2006 – VIII ZR 173/05

    Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus. Auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es nicht an.

    Da war ich über das Ziel hinaus geschossen

  6. #6
    Deepsea Avatar von zmr
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    Zitat Zitat von Norman Kade Beitrag anzeigen
    Yupp, du hast recht. Mit der Gewinnabsicht war Blödsinn... Geht auch aus den Hinweisen in der Bucht und aus Urteilen klar hervor:

    1. BGH Urteil vom 29.03.2006 – VIII ZR 173/05

    Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus. Auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es nicht an.

    Da war ich über das Ziel hinaus geschossen
    nunja, der BGH entscheidet ja nicht über die Steuerpflicht, sondern über zivilrechtliche Fragen.

  7. #7
    Milgauss
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    Es ging mir nicht darum, ob steuerpflichtig oder nicht, sondern um meine vermeintlich unrichtigen Aussage oben, dass eine Gewinnabsicht ein Indiz für gewerbliches Handeln ist. Wollte aber auch keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen.

    Lustig finde aber tatsächlich auch den Hinweis aus dem Link in #301:

    „Für andere Gegenstände, zum Beispiel eine Rolex, gilt nur eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Besitzen Sie also Ihre Rolex länger als 12 Monate, können Sie die Uhr mit Gewinn verkaufen, ohne dass Steuern dafür fällig sind. Besitzen Sie die Rolex beim Verkauf weniger als ein Jahr, ist Ihr Verkaufsgewinn steuerpflichtig.“

    Wenn das so richtig ist, hätte der zitierte Anbieter oben auf jeden Fall Spaß mit dem Finanzamt

  8. #8
    Deepsea Avatar von zmr
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    Zitat Zitat von Norman Kade Beitrag anzeigen
    Es ging mir nicht darum, ob steuerpflichtig oder nicht, sondern um meine vermeintlich unrichtigen Aussage oben, dass eine Gewinnabsicht ein Indiz für gewerbliches Handeln ist. Wollte aber auch keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen.

    Lustig finde aber tatsächlich auch den Hinweis aus dem Link in #301:

    „Für andere Gegenstände, zum Beispiel eine Rolex, gilt nur eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Besitzen Sie also Ihre Rolex länger als 12 Monate, können Sie die Uhr mit Gewinn verkaufen, ohne dass Steuern dafür fällig sind. Besitzen Sie die Rolex beim Verkauf weniger als ein Jahr, ist Ihr Verkaufsgewinn steuerpflichtig.“

    Wenn das so richtig ist, hätte der zitierte Anbieter oben auf jeden Fall Spaß mit dem Finanzamt
    das Lustige ist halt, dass "gewerblich" bzw "unternehmerisch" im Zivilrecht was anderes ist als im Steuerrecht oder Gewerberecht, und im Umsatzsteuerrecht nochmal was anderes als im Ertragsteuerrecht. Die Enheit unserer Rechtsordnung, man muss sie einfach lieben.

    Die Verkaufsanzeige an sich finde ich erfrischend ehrlich und direkt, ich mag das ja.

  9. #9
    Oyster
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    Das ist eigentlich immer das Gleiche. Wenn der „private“ Verkäufer die gerade frisch vom Konzi erworbene Uhr auf Kleinanzeigen verhökert, hängt er in der Ertragsteuer. Macht er das ganze mehrfach im Jahr, kommt zumindest die Umsatzsteuer hinzu (nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen)
    Grüße Marco

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