Zitat Zitat von Kabus Beitrag anzeigen
Behauptung! Quelle?

In der Regel wird bei Diebstahl der Neuwert/Wiederbeschaffungswert ersetzt. Das ist die UVP des Herstellers, zumindest so lange, wie ein Artikel zum Listenpreis angeboten wird. Die Versicherung interessiert es da wohl wenig, welche Margen auf dem Graumarkt aufgerufen werden.
Meine Nikon D3 wurde gestohlen und mir wurde der Wiederbeschaffungspreis einer aktuellen Nikon (D5 damals) von der VS gezahlt.
Kann natürlich sein, wenn sich die Rolex nicht wiederbeschaffen lässt, da man sie nicht einfach so (wie die Nikon) kaufen kann, dass man dann in die Röhre guckt bzw. den UVP ausbezahlt bekommt.