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  1. #11
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von Matttho Beitrag anzeigen
    Die VS ersetzt den Wiederbeschaffungspreis, so weit ich weiß.
    Das würde den Marktpreis bedeuten und nicht die UVP.
    Behauptung! Quelle?

    In der Regel wird bei Diebstahl der Neuwert/Wiederbeschaffungswert ersetzt. Das ist die UVP des Herstellers, zumindest so lange, wie ein Artikel zum Listenpreis angeboten wird. Die Versicherung interessiert es da wohl wenig, welche Margen auf dem Graumarkt aufgerufen werden.
    Geändert von ehemaliges mitglied (27.03.2019 um 12:06 Uhr)

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