Enteignen.
Nochmal, bei einer Enteignung hat musst du dem Polizisten den Schlüssel aushändigen. Das Motorrad gehört zu diesem Zeitpunkt nicht mehr dir.
Es wird dann z.B. beim TÜV ein Gutachten erstellt. Wenn die meinen, dass alles in Ordnung ist, bekommst du es wieder, ansonsten wird ein Verfahren eingeleitet.

Und... die Polizei, die grad kontrolliert, interessiert es nicht ob z.B. die "laute" Anlage eingetragen ist. Wenn der Polizist meint, sie sei zuuu laut, dann kann so verfahren werden und im korrekten Messverfahren beim TÜV geprüft werden. Vor Ort ist das nicht absolut sicher.

So, und jetzt glaubt mir das bitte.