Lass uns kurz die hier bislang verwendeten termini ohne weitere rechtliche Bewertung klären:
Sicherstellung durch die Polizei, unterschieden werden folgende Zwecke:
- Beweissicherung
- Eigentumssicherung
- Gefahrenabwehr
- Verhinderung von Straftaten/Ordnungswidrigkeiten
Ist der Grund für die Sicherstellung entfallen bzw. beseitigt, kann die Polizei herausgeben.
Wird der Sicherstellung ausdrücklich widersprochen, erfolgt durch die Polizei die
Beschlagnahme:
- im Anschluss muss die Polizei eine richterliche Entscheidung herbeiführen
- allerdings erfolgt auch die Freigabe nur durch den Richter
Enteignung:
- hier ohnehin falsch, aber niemals durch die Polizei
Eigensicherung:
- Gefahrenabwehrende Maßnahmen zum eigenen Schutz der Beamten, wie z.B. körperliche Durchsuchung/ ggf. Fesselung Beschuldigter pp., die Hand an der Waffe etc.
Stilllegung:
- durch die Polizei im Wege der Amtshilfe nur auf Anordnung der originär zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Entsiegelung, Einzug der ZB Teil 1/Fahrzeugschein)
- ansonsten Verbot der Weiterfahrt / ggf. siehe Sicherstellung
Ergebnis 1 bis 20 von 5625
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Baum-Darstellung
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12.11.2017, 16:25 #11Gruß Lou

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