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DieterD: Frage' Dich doch bitte mal selbst, welche rechtliche Bindekraft eine "interne Vereinbarung", die wegen des Hinweises von Nico zur üblichen werktäglichen Arbeitszeit "auch intern bleiben" sollte, haben kann?
Die Antwort ist doch ganz einfach: Gar keine! Genau das war aber auch gemeint, habe mich vielleicht nur etwas "quer" ausgedrückt...