Ich habe gerade eben mit unserer Personalabteilung telefoniert. Falls ich Dich richtig verstehe, habt ihr eine Wochenarbeitszeit von 40 Std. und die Arbeitswoche geht von Montag bis Freitag. INTERN gibt es aber eine Vereinbarung die besagt, wenn die Wochenarbeitszeit von 40 Std. bereits am Do erreicht ist, kann der Freitag frei genommen werden (diese Vereinbahrung sollte auch intern bleiben, andernfalls gilt der Hinweis von Nico bzgl. des Arbeitszeitgesetzes).
Sollte ich das also richtig verstanden haben, so ist die Krankschreibung für den Freitag eine Nullnummer d.h. es werden keine Stunden gutgeschrieben. Die 40 sind ja erreicht worden. Sollte dieser MA jedoch häufig für den Fr krank geschrieben werden und am Do sind erst 32 Stunden erreicht, wird die fehlende Zeit durch den "Gelben Schein" beglichen, also wie bei jedem normalen Arbeitnehmer auch.
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Thema: Rechtsfrage Krankschreibung
Baum-Darstellung
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08.07.2015, 14:05 #11
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Gruß,
Andree
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