Du sollst ihn nicht zu einem Arzt deines Vertrauens schicken, sondern zum Vertrauensarzt seiner Krankenkasse. Jede Krankenkasse hat einen medizinischen Dienst mit eigenen Ärzten, die die "Patienten" bei begründetem Verdacht oder bei Unglaubwürdigkeit der Diagnose des behandelnden Arztes solche Untersuchungen machen.
Der Kollege wird dort hinbestellt, erscheint er nicht, gibt es keine Kohle.
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Thema: Rechtsfrage Krankschreibung
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08.07.2015, 14:38 #11
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Geändert von mws (08.07.2015 um 14:40 Uhr)
Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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