Zitat Zitat von ein michael Beitrag anzeigen
Bin kein Jurist, meines Wissens irrst du jedoch. Anderenfalls läuft bei meiner Frau seit Jahren alles falsch, keiner ihrer Angestellten hat einen schriftlichen Arbeitsvertrag oder irgendwelche schriftlichen Unterlagen (sie ist Juristin) ....
Gruß an deine Frau, auch Juristen können nicht alles wissen:

Nachweisgesetz § 1, Anwendungsbereich: "Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn, daß sie nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden ..."

Und § 2, Nachweispflicht: "(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: ... "